Arbeitslosengeld trotz Gewerbeschein?

5 Antworten

Hallo Vanne89,

durch einen bekannten weiß ich das wenn du ALG 2 beziehst und ein Gewerbe anmelden willst bzw. schon hast musst du das beim Amt angeben, dort bekommst du dann eine gesonderte Anlage zum normalen Antrag auf Leistungen. In dieser Anlage musst du für sechs Monate deine gesschätzen monatlichen Einnahmen und Ausgaben aufführen. Anhand dieser Zahlen schauen Sie dann ob und in wie Hoch du noch Leistungen vom Amt bekommen würdest. Wenn du ALG 1 beziehst ist es ähnlich doch dann kannst du sogar noch einen Gründungszuschuss für eine gewerbliche Tätigkeit beantragen die du dann zu deinen Leistungen dazu bekommst.

Lg

ALG1 wäre mir jetzt nicht bekannt. Am Anfang einer Selbstständigkeit kann man Übergangsgeld (oder so ähnlich) beantragen.

Aber ergänzendes Hartz4 kannst du auch auch während einer Selbstständigkeit beziehen.

Unter Umständen wäre auch Wohngeld möglich-

Das eine schliesst das andere nicht aus.

Beim ALG1 ist die Stundenzahl entscheidend, die du fürs Gewerbe aufwendest, beim ALG2 dagegen das Einkommen.

Gewerbe kann ja auch nebenberuflich betrieben werden, den Gewerbeschein braucht man immer.

Ich bin ambulante Sonntagshändlerin und habe nebenberuflich ein Kleingewerbe gemeldet. Bis April hatte ich zusätzlich aufstockend ALG2, davor ALG1.

Du kannst neben ALG I eine bestimmte Stundenzahl arbeiten. Die Stundenzahl habe ich nicht im Kopf. Die steht in deinem Merkheft.

Ja genau... 15 Stunden. Aber wie können die nachweisen, dass ich wirklich nur die 15 Stunden arbeite?