Arbeitslosengeld trotz Bildungsgutschein?
Wer an einer geförderten Bildungsmaßnahme teilnimmt, behält seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Wenn zu Beginn der Maßnahme Anspruch auf 30 Tage Arbeitslosengeld oder weniger besteht, bleibt dieser Anspruch während der Maßnahme eingefroren. Wenn zu Beginn der Maßnahme mehr als 30 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wird pro zwei Tage der Maßnahme der Anspruch um einen Tag vermindert, höchstens jedoch auf 30 Tage reduziert
Was heißt das genau?
Ich habe jetzt 4 Monate Arbeitslosengeld erhalten und mache nun eine Fortbildung mit einem Bildungsgutschein!
Bekomme ich denn nun für die Zeit der Fortbildung weiter Arbeitslosengeld?
1 Antwort

Ja du bekommst weiterhin dein geld es heißt dann aber anders wenn du alg 1 bekommst hast du einen anspruch dieses 1 jahr lang zu erhalten. Je nachdem wie lang deine weiterbildung geht verlängert sich dann dein anspruch z.b 6 monate weiterbildung = 3 Monate länger alg 1