Arbeitslosengeld nach nicht bestandener Abschlussprüfung?

1 Antwort

Die Antwort nach ALG I - Anspruch richtet sich danach, ob er die ( betriebliche ) Ausbildung aus eigenen Stücken nicht mehr bis zum nächsten Prüfungstermin fortführt, oder ob der Arbeitgeber ihn in dieser Zeit nicht mehr beschäftigen kann. Denn in ersterem Fall gibt es eine Sperrfrist von 12 Wochen. Bei unverschuldetem Ausscheiden bekommt er in der Regel auch bei nicht bestandener Prüfung ALG I. ( sofern er nicht selbst in groben Masse für das Prüfungsergebnis verantwortlich ist. ) . Gibt es eine Sperre beim Arbeitslosengeld, so trifft Dies dann auch automatisch für 3 Monate in Form einer Sanktionierung ein. Je nach Grad des eigenen Verschuldens bedeutet das eine Leistungsabsenkung von 30-100%. Ob er generell ALG II bekommen kann, richtet sich nach seinem Alter hinsichtlich möglicher Unterhaltsansprüche gegenüber seiner Eltern. Und wenn sie noch Unterhalt leisten müssten, würde dahingehend ihre finanzielle Situation geprüft werden.

Wenn er 21 Jahre alt ist ist er Elternunabhängig das heisst er muss für sich selbst die Verantwortung übernehmen und hat Anspruch auf HARTZ 4 sogar auf Nahtlosigkeit bei Antragstellung und weiter Beschäftigung Arbeitslosengeld 1 bis zur Prüfung 2 . Man fällt nie mit Absicht durch eine Prüfung ausser man nimmt nicht daran Teil auch da ist es eine Einzelfall Entscheidungssache