Arbeitslosengeld nach insgesamt 5 Jahren Elternzeit?

3 Antworten

Hallo, du hast keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Anspruchsvoraussetzungen lauten:

Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens 6 Monate/180 Tage in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden haben

und das ist bei dir nicht der Fall! Die Suche hat mich 2 Sekunden gekostet und du kannst es hier nachlesen:

http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485658

Ja das habe ich auch gefunden ...... Ich meine wegen der Elternzeit, gehört ja auch zu der Anwartschaftszeit.

@Juh85

Nein weil das kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ist. Damit ist gemeint, daß Beiträge gezahlt werden

Verschaff dir mal einen Überblick von deinen Einnahmen und denen der Kinder, also Unterhalt, Kindergeld, Einkommen aus Kleingewerbe, etc. und lass dich beim Jobcenter beraten. 

Dort erfährst du auch, ob du mit einer Teilzeitstelle evtl. sogar noch Anspruch auf Leistungen zum Aufstocken hast.

http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485658

Zeiten zur Erfüllung der Anwartschaftszeit

Auch durch folgende Zeiten kann die Anwartschaftszeit erfüllt werden:

Zeiten, in der Sie ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erzogen haben, wenn Sie unmittelbar vor der Kindererziehung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben

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also einen Antrag stellen .... m.E. müsste der Anspruch noch bestehen .... da die Kindererziehungszeiten überlappen ...