Arbeitslosengeld nach abgeschlossener Ausbildung?

7 Antworten

Wenn das Ende bekannt ist, musst du dich drei Monate vorher melden - Ausbildungsverhältnisse enden mit der Abschlußprüfung - das Ende ist also bekannt .... meldest du dich zu spät kannst Dui mit einer Sperrzeit "bestraft" werden (bis zu 12 Wochen kein Geld Arbeitslosengeld)

Nein - das gilt nicht für Auszubildende

https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI735465

Arbeitslosmeldung nach Ausbildungsende

„Auch wenn Auszubildende kurz vor dem Ende ihrer betrieblichen Ausbildungen gesetzlich nicht zur Arbeitssuchendmeldung verpflichtet sind, kann diese Meldung mögliche Ansprüche auf Unterstützungsleistungen wie beispielsweise Bewerbungskosten, Fahrtkosten oder Zuschüsse für die Arbeitsausrüstung sichern“

Eine verspätete Arbeit suchend Meldung begründet keine Sperrzeit von 12 Wochen,da kann es max. 1 Woche geben !

Du meldest dich 3 Monate vor Beendigung laut Azubi Vertrag bei der Agentur für Arbeit zunächst einmal Arbeit suchend,du hast deine Ausbildung zwar ggf.schon früher beendet und zwar dann wenn du deine Prüfungen alle bestanden hast und darüber informiert wirst das du deine Ausbildung bestanden hast,dass ist aber dann nicht so wild !

Am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit musst du dich dann unbedingt persönlich arbeitslos melden,die Arbeit suchend Meldung kannst du auch z.B. telefonisch oder online machen.

Wenn du dich nämlich nicht rechtzeitig Arbeit suchend meldest,kann es eine Sperre des Arbeitslosengeldes geben,dann würde von deinem Gesamtanspruch 12 Monate = 360 Tage eine Woche abgezogen.

Es kann zwar sein das du schon vor deiner Arbeitslosigkeit Stellenangebote zugeschickt bekommst oder das dir gesagt wird du sollst dich jetzt schon bewerben,wenn du dies aber nicht machst,kann dir noch nichts passieren,eine Sperre kann es dann erst ab deinem Leistungsanspruch geben,denn dann würdest du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen.

Machst du eine normale Ausbildung und nicht über die Agentur für Arbeit gefördert,dann solltest du von deiner letzten Netto Vergütung als Single um die 60 % ALG - 1 bekommen.

Würde sie gefördert sein,wird der Anspruch ganz normal nach dem letzten Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate ( 360 Tage ) vor der Arbeitslosigkeit berechnet.

Meldest du dich also rechtzeitig und würdest du angenommen zum 01.02.2018 dann arbeitslos sein,dann würdest du je nach Bearbeitungszeit deine erste Leistung in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Monats Februar auf dein Konto bekommen,weil das ALG - 1 wie Lohn oder deine Vergütung rückwirkend für den Monat gezahlt wird.

Du hast doch jetzt Zeit, dir eine neue Stelle zu suchen,, wenn Du nicht übernommen wirst.

Du solltest Dich frühzeitig arbeitssuchend melden, wenn Du weißt, dass Du von Deinem Ausbildungsbetrieb nicht übernommen wirst.

Soweit Du während Deiner Ausbildung Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hast, hast Du auch Anspruch auf ALG I.

Und sei Dir recht sicher, das AA wird Dich sehr zügig einladen und Dir dann wenn möglich vorschläge für Bewerbungen unterbreiten. Und die möchten auch Deine eigenen Bewerbungen / Bemühungen nachgewiesen bekommen.

http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/agentur-fuer-arbeit-so-melden-sie-sich-richtig-arbeitslos_id_4553713.html

Hey Leandro21

Bekomme ich dann gleich Arbeitslosengeld? Oder muss ich mich nach einer vorgegebenen Zeit Arbeitssuchend melden?

Du meldest die arbeitslos und stellst einen Antrag. 

Natürlich beinhaltet der etliche Verpflichtungen deinerseits-bevor du also über eine vom Steuerzahler subventionierte Auszeit nachdenkst solltest du dich unbedingt beraten lassen! 

Ob du überhaupt schon Anspruch auf die Gelder hast suchst du dir bitte mit Hilfe von Google selber zusammen. Viel ist es nicht. 

Ich unterstütze deine Aufgabenverteilung an uns nicht. 

Info: 

Nach erfolgreicher Beendigung der Erstausbildung sind deine Eltern dir gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig-ja die können dich sogar zum Auszug zwingen. 

Mache dir also Gedanken wie es weitergehen soll.