Arbeitslosengeld II nach Studienabbruch?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast während deiner Ausbildung Sozialversicherungsbeiträge gezahlt? Dann hast du eventuell auch Anspruch auf ALG1. Und natürlich hast du einen eigenen Anspruch auf ALG2, das hat jeder ab 15.

Wird natürlich mit den Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern verrechnet, aber der liegt bei dir nicht vor, da du ja bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast.

Du hast noch keine abgeschlossene Ausbildung und auch das Studium abgebrochen? dann sind deine Eltern weiterhin für dich Unterhaltspflichtig und nicht das Amt.

Nur wenn du schon eine Ausbildung oder Studium beendet hast oder deine Ausbildung, Studium durch grobes Selbstverschulden nicht beendet hast sind deine Eltern aus der Unterhaltspflicht raus.

Erst dann greift das Amt.

Doch ich habe eine abgeschlossene Ausbildung und danach gleich mit dem Studium angefangen. Heißt das, das Amt greift bei mir?

@87Sally78

ja, dann ist das Jobcenter für dich zuständig.

Du kannst ALG-II beantragen - das hat auch nichts mit Deiner Ausbildung zu tun - Du wohnst beim Eintritt des Leistungsanspruches nicht mehr bei Deinen Eltern (bei Deiner Schwester); damit hast Du einen eigenständigen Anspruch - denn einen ALG-II-Anspruch hat jeder Erwerbsfähige ab 15 Jahren; nur wird das dann bis 25 Jahre über die Eltern gewährt, weil man als zunächst Minderjähriger i. d. R. noch zu Hause wohnt  - wer dann bis 25 Jahre zu Hause ausziehen möchte, kann nur einen Anspruch auf eine eigene Bedarfsgemeinschaft haben, wenn schwerwiegende Gründe dies notwendig erscheinen lassen.

Wenn die Eltern unterhaltspflichtig wären, dann würde der Unterhalt als Einkommen angerechnet.

Wenn du bei deiner Schwester wohnst ist die alles entscheidene Frage wie hoch ihr/euer Einkommen ist, denn ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft.

Viele schreiben hier das deine Eltern dich unterstützen müssen, bei mir war es nicht so. Ich habe selbst nach Studiumabruch ALG2 für 9 Monate bezogen. Ich wurde weder gezwungen zurück zu ziehen noch wurde das Einkommen meiner Eltern geprüft. War aber auch schon vor 10 Jahren, vlt gabs zwischendurch eine Verschärfung.

ich glaube, deine eltern müssen für deinen unterhalt aufkommen