Arbeitslosengeld I - Erwerbsminderungsrente?

5 Antworten

Wenn du Erwerbsminderungsrente bekommst, stehst du dem Arbeitsmarkt ja nicht mehr voll zur Verfügung. Dementsprechend wird auch das AlG 1 gekürzt. Wenn die EU-Rente nachgezahlt wird, wird das verrechnet.

ich stehe durch meine krankschreibung dem arbeitsmarkt auch derzeit nicht zur verfügung.

inwiefern wird das dann verrechnet? kommen auf mich dann noch kosten zu?

  1. Sofern Du Erwerbsminderungsrente bekommst fällt auf jeden Fall Alg 1 weg, denn bedies nebeneinander geht nicht.

Solltest du tatsächlich EU-Rente bekommen, was fast nicht möglich ist - sorry hat nichts mit Dir zu tun, sondern mit der Rentenversicherung, denn wenn du da nicht mit dem Kopf unterm Arm kommst hast Du fast keine Chance. Ich kenne Leute, die sind doppelt so alt wie Du und leider auch ernsthatft erkrankt und kömpfen seit Jahren darum, wird bei rückwirkender Rentenzubilligung das Alg1 mit der EU-Rente verrechnet. PEch für das Arbeitsamt, wenn die EU-Rente niedriger ist. Von Dir kann das ja nicht zurückgefordert werden.

Sobald du weißt, d.h. wenn Du Deinen Bescheid hast, kannst du erst weiter tätig werden. Vorher gibt es weiter gar nichts

das hört sich doch gut an. ich will die EU rente sowieso nicht haben! stimmt es eigentlich, dass bei den 5jahren auch arbeitslosengeld und krankengeld berücksichtigt wird? ich muss dazu sagen, dass ich einige kenne, die nicht mal doppelt so alt sind wie ich und die EU rente bekommen haben. deshalb schiebe ich irgendwie doch eine gewisse angst.

@Shiela

ja, auch Alg-Zeit und Zeit der KG Zahlung wird mit dazu gerrechnet.

Natürlich gibt es auch welche, die die EU-Rente bekommen. aber es ist immer ein Glückspiel

kann mich meinen vorrednern nur anschließen.

du solltest aber prüfen lassen, ob du jetzt neben der EU-Rente wenigstens noch wohngeld pp. nach §§ 41 ff Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) bekommst.

den antrag solltest du so schnell wie möglich stellen, da deine Ansprüche nicht rückwirkend gezahlt werden. zu stellen beim fachdienst sozialhilfe deiner stadt.

natürlich nicht, wenn deine rentenansprüche die 1000 bis 1200 euro-marke übersteigen. und keine scheu, das geld steht dir zu!

ich bin erst 27 und habe so gut wie nichts eingezahlt, da vorher nur 400euro jobs und ausbildung. danach krankgeschrieben. ich würde doch eh auf hartz4 niveau fallen, oder? wenn man hartz4 bekommt, bekommt man kein wohngeld habe ich gelesen. ist das richtig?

@Shiela

bis 25 kann man dich zwingen, wieder bei deinen eltern einzuziehen. mit 27 nicht mehr! das gilt natürlich nicht, wenn du noch bei deinen eltern wohnst.

mit 27 wird in deinem fall dein jetziges umfeld mit berücksichtigt. - das heißt, wenn du mit deinem freund/in zusammen lebst, werden beide zusammen veranlagt. wie bei hartz IV, genau wie das einkommen deiner eltern herangezogen werden kann.

du musst ja, 27 oder nicht, irgendwo leben und das menschenwürdig, selbstbestimmt. da muss unser sogenannter sozialstaat (ich mein's ausnahmsweise nicht sarkastisch) helfend einspringen. das du so wenig eingezahlt hast, ist nicht unbedingt dein verschulden, spielt hier auch keine rolle.

bei rente, genau wie bei erwerbsunfähigkeits-rente gibt es kein hartz IV, auch wenn das niveau angepaßt ist, - somit entfällt deine frage wegen hartz IV und wohngeld.

sobald du deinen antrag auf EU-Rente abgibst, geh mit einer kopie desselben sowie dem schreiben von deiner arbeitsagentur zum sozialamt und stelle einen antrag auf grundsicherung nach s.o.. von dem zeitpunkt hast du anspruch, auch wenn die natürlich erst dann etwas unternehmen können, wenn die höhe deiner rente feststeht. du musst dann noch verschiedenes beibringen, was man dir aber erklären wird.

schaden tut's auf keinen fall, einen versuch mit hoffnung auf erfolg gibt's immer.

viel glück

@shubidu

jetzt habe ich irgendwie angst... ich wohne alleine und bin single. den antrag auf erwerbsminderungsrente habe ich schon am 16.12.2009 abgegeben. am 20.05. ist die begutachtung und dann wird entschieden, ob ich die rente erhalte, oder nicht.

das was du mir alles geschrieben hast, kenne ich nicht und hat mir auch keiner gesagt. zurzeit lebe ich von arbeitslosengeld I.

@Shiela

wieso angst? ist doch was positives!

wenn du montag mit deinen unterlagen zum sozialamt gehst, bekommst du unter umständen ab montag geld. natürlich nachträglich.

du hast doch keine nachteile! - sagen tut dir das natürlich keiner, ist ja auch keine pflicht.

wenn am 20. die anhörung ist, klappt das ja auch wunderbar.

hey, ist doch alles in ordnung!

@shubidu

ich bekomme doch zurzeit geld. daher brauche ich montag doch nirgends hingehen. ich weiss doch gar nicht, ob die EMR überhaupt bewilligt wird... ich denke eher nicht, bei weniger als 5jahren arbeit.

@shubidu

Hallo Shubidu, was soll der MEnsch beim Sozialamt? Das der Medizinische dienst der Arbeitsagentur was festgestellt hat, muss nicht konform mit der Rentenversicherung sein. Solange der Rentenantrag läuft, bekommt er alg1

Wenn die EU-Rente bewilligt wird fällt das ALG1 weg.Die EU-Rente wird dann auch rückwirkend mit dem ALG1 verrechnet. War bei mir auch so. Hatte mich geärgert weil auch bei mir das ALG1 höher war als die EU-Rente jetzt ist.

wieviel EU bekommst du denn jetzt? hast du die 60monate einzahlungszeit voll gehabt?

@Shiela

Ich nenne hier keine Zahlen. Ich habe 32 Jahre ununterbrochen einbezahlt.

Es kommt darauf an ob du Teilerwerbsminderungsrente bekommst, das bedeutet du dürftest noch bis zu 5 Stunden am Tag arbeiten und bis zu einem bestimmten Betrag hinzuverdienen. Dann würdest du ein Teil des Arbeitslosengeldes noch bekommen und zwar anteilig an der Teilerwerbsminderungsrente. Oder du bekommst Vollerwerbsminderungsrente, dann darfst du im Monat bis zu 400 Euro hinzuverdienen. Du bekommst die Erwerbsminderungsrente normal aber nur auf Zeit. Du musst danach entweder rechtzeitig vor ablauf der Frist mindestens jedoch 6 Monate vorher einen neuen Antrag auf Rente stellen. Ob du einfach den Rentenantrag nicht verlängern darfst, musst du mit der Agentur für Arbeit und mit der Krankenkasse absprechen.