Arbeitslosengeld beantragt. Aber kein Geld für Lebensmittel und Tanken

3 Antworten

Ich würde beim Jobcenter (oder wie auch immer es bei euch heißt) nachfragen, ob eine Sofortzahlung möglich ist, da ja bis zur Bewilligung des ALG noch einige Zeit vergehen kann.

Wenn du dem JobCenter deine Mittellosigkeit mit Kontoauszug belegst, muss dir ein Vorschuss gewährt werden. Dazu musst du aber persönlich dort hin, und dich auf eine Wartezeit einrichten. Aber normalerweise ist das an einem Vormittag zu schaffen.

SGB I § 42 Vorschüsse

(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.

Das gilt bei ALG I, ALG II, Krankengeld, Rente und vielen anderen Sozialleistungen - greift aber in der Regel erst auf eigenen Antrag hin.

Gruß aus Berlin, Gerd