Arbeitslosengeld 1 Kürzung zu Unrecht, was tun?
Guten Morgen.
Folgende Situation:
Ich bekam vor 2 Wochen einen Brief. Als ich ihn öffnete, sah ich, dass es sich um eine "Anhörung" handelt. Anscheinend bin ich nicht zu einer Maßnahme erschienen, zu der ich angeblich per Post zugewiesen wurde. Allerdings weiß ich von absolut nichts. Es kam kein Brief. Ich habe extra nochmal alle Papiere und Unterlagen durchsucht, da kam nie was an. Ich schrieb in die Anhörung, dass es mir ernsthaft leid tut, nicht erschienen zu sein und dass ich ja weder was von einer Maßnahme und schon garnichts von dem Start dieser Maßnahme wusste.
Heute erhielt ich Änderungsbescheid zum ALG 1. 3 Wochen komplette Sperre ist die Folge, meiner "Ablehnung" der Maßnahme... Zu aller erst unterschrieb ich NIE eine Eingliederungsvereinbarung, die wie ich eben gelesen habe, dringend notwendig ist um mich überhaupt einfach Maßnahmen zuweisen zu dürfen. Diese hätte man mich doch sowieso erst unterschreiben lassen müssen. Außerdem habe ich nie von dieser Maßnahme gewusst. Ich kann nun Einspruch erheben. Aber ich kenne das Amt hier bei mir. Das wird genau so abgeschmettert wie die Anhörung. Bleibt mir nur ein Anwalt? Und kann ich die Kosten für diesen vom Amt einklagen? Und was mache ich bezüglich meiner Miete usw, die ja auch bezahlt werden müssen?
3 Antworten
Hach ja, die Unfähigkeit der Ämter. Mein Beileid hast du. Also, Einspruch SOLLTEST du UNBEDINGT machen, da es sonst legitim ist. Gehe dagegen vor, dass kannst du ohne Anwalt. Jeder Anwalt wird zuerst 1000€ von dir fordern, bevor er überhaupt etwas macht. Er kann dir da auch nicht helfen, außer das Schreiben zu übernehmen. Du bist im Recht und frage nach kb sie es per Einschreiben geschickt haben oder per Avira. Wenn du es nicht empfangen hast, dann ist es nicht deine Schuld. Darum lasse dir nicht dein Geld kürzen, wenn es dir doch zusteht. Einspruch und dann immer wieder neuer Einspruch. Deutschland ist das Land der Anträge und Einsprüche, nutze es
Werde ich tun, danke!
sofort Widerspruch gegen einlegen binnen 4 Wochen und zum Anwalt gehen oder zur Arbeitslosenberatungs kostenlos wie KALZ.de Köln.
Dann lege zuerst einmal schriftlich, formlos uns fristgerecht einen Widerspruch ein und begründe diesen nochmal.
Je nach Höhe deines ALG - 1 und evtl. Vermögen solltest Du dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt besorgen, da würdest Du dann bei diesem nur um die 20 € zahlen müssen und der würde sich dann um dein Problem kümmern.
Das ist sicher möglich, Du darfst nur nicht zu viel Einkommen und Vermögen haben.
Beim Vermögen gilt denke ich die Freigrenze nach dem SGB - Xll vom Sozialamt, dass wären dann bei einem Single derzeit max. 5000 € die man haben dürfte.
Für das Einkommen kann ich es dir nicht genau sagen, aber wenn Du nicht gerade 1500 € ALG - 1 bekommst, sollte es da auch keine Probleme geben.
Oh, ich wusste garnicht, dass das möglich ist. Dachte ich müsste alle Anwaltskosten selbst tragen. Danke dir!