Arbeitslosengeld 1: Antrag nur noch komplett abgeben?

6 Antworten

Natürlich ist es sinnvoll, einen Antrag komplett abzugeben. Aber solche Fragen bespricht man nicht mit irgend einem CallCenter in der Prärie.

Als Arbeitsloser hast du doch Zeit genug dort persönlich vorzusprechen.

Sind die Unterlagen noch nicht komplett, kannst du einen Vorschuss beantragen. Wenn du z.B. deine Miete pünktlich zu zahlen hast, kann das ja notwendig sein. Dein Vermieter wird kein Verständnis dafür haben, dass dein AG seiner Pflicht nicht nachkommt.

Hier bei uns brauchst einen Termin bei dem Sachbearbeiter, sonst kannst Du direkt wieder gehen.

Du hast aber natürlich Recht, dass die laufenden Kosten gesichert werden müssen.

Wenn Du Dich zumindest schon ab dem ersten Tag Deiner Arbeitslosigkeit persönlich bei der Agentur für Arbeit Arbeitslos gemeldet hast, ilt der Antrag auf ALG I damit formal schon mal gestellt und kann bei der ersten Bewilligung somit auf diesen Meldetag rückwirkend berücksichtigt werden.

Eine Bearbeitung des ntrags kann abschliessend aber nur erfolgen wenn die Antrags - Unterlagen vollständig vorliegen. Wenn im momentanen Status aber bereits abzusehen ist, das kein Grund zur Verhängung einer möglichen Sperrzeit vorliegt und sich aus den ktuell vorliegenden Unterlagen bereits relativ klar eine ungefähre Höhe des Anspruches bsehbar ist, kann unter Umständen auch eine " vorläufige Bewilligung eines Teilanspruchs " des zu erwartenden ALG I - Anspruchs erfolgen, wenn z.B. alles bis auf die AG - Bescheinigung vorliegt und sich die Herausgabe der AG-Bescheinigung deutlich verzögern könnte.

Wenn Du jetzt aber erst zum 31.01.2018 Arbeitslos wurdest, wird man kaum eine vorläufige Bewilligung erlassen, da ALG I wie Arbeitslohn immer rückwirkend ausgezahlt wird.

ja,letzter Arbeitstag war der 31.01...arbeitslos gemeldet am 01.02.

verstehe nicht ganz,was du meinst mit deinem letzten Satz...aber vorläufige Bewilligung heißt ja nur,dass sich die Auszahlung nicht verzögert..und ich etwas Zeit gewinne . Wenn ich den kompletten Antrag erst am 18.02 einreichen kann,wirds wahrscheinlich knapp mit der Auszahlung zum Monatsende..

@ollie69

Wenn die Bearbeitung flott von statten geht, könnte es bis zum Monats - Ende mit der 1. Auszahlung durchaus klappen.

Wenn Dir aktuell nur noch die Arbeitgeber - Bescheinigung fehlt, kannst Du duchaus mit der Bitte um vorläufige Bewilligung morgen versuchen, Deine Antrags - Unterlagen bei der Arbeitsagentur vorzulegen.

Leider kann Dir niemand garantieren, ob die Behörde dieser Bitte dann auch tatsächlich nachkommen wird, aber fragen kostet nichts. Sollte die Behörde doch einer vorläufigen Bewilligung wehen hoher Bearbeitungszeiten zustimmen, gehe aber mal davon aus das Du "vorläufig" vermutlich erst einmal nur ca. 2/3 bis 3/4 derjenigen Summe ausgezahlt bekommen wirst, die Dir später tatsächlich an ALG I rechnerisch zustehen werden.

Das dient lediglich der Vorbeugung möglicher Überzahlungen, wenn aktuell noch keine genaue Summe errechnet werden kann und somit noch mit entsprechenden Abweichungen in der tatsächlichen Anspruchshöhe gerechnet werden muss.

Du kannst einen Antrag auf Vorschuss auf die zu erwartende Leistung nach § 42 SGB I stellen, mit der Drohung wenn diesem nicht sofort entsprochen wird (wähle einen realistischen Betrag), den Anspruch per Eilverfahren vor dem Sozialgericht durchzusetzen.

Die Arbeitsbescheinigung ist ein ziemlich überflüssiger bürokratischer Schwachsinn. Arbeitszeiten und Bezahlung ergeben sich aus Arbeitsvertrag und Kontoauszügen und die Kündigung aus dem Kündigungsschreiben.

Alles anderen Unterlagen vorhanden?

Der Antrag selbst unterliegt keinem Formerfordernis. Persönliche Vorstellung = Antragsstellung.

Also wenn ich vor diesem Problem stünde, würde ich entweder eine Kopie meines Arbeitsvertrags oder Kopien der letzten 12 Abrechnungen einreichen und darauf verweisen, dass die Bescheinigung nachgereicht werden muss.

Wenn der Betrieb erst zum 15. des Folgemonats abrechnet, dann ist das eben so.

Kein Hallo,

Du könntest deinen Antrag (was Du aktuell zur Verfügung hast) schonmal einreichen und die benötigten Anträge nachreichen. Somit steht als Antragsstellungsdatum heute und wird rückwirkend nach Abschluss ausbezahlt.

Kein Gruß