Arbeitslosengeld 1 Anspruch und Infos zu einer Haushaltsgemeinschaft?
Hallo zusammen,
Leider werde ich mich gerade mit meiner verlobten trennen, zudem studiere ich noch, möchte aber was anderes machen. Aufgrund der aktuellen Situation würde ich entweder zu meinen Vater oder zu meiner Mutter gehen. Ich studiere seit WS 2016, ich habe davor 4 Jahre gearbeitet. Ich habe keine Ausbildung und bin auch über 25 Jahre alt. Meine Mutter und ihr neuer Ehemann sind Berufstätig und ich möchte jetzt prüfen lassen, ob ich noch Arbeitslosengeld 1 berechtigt bin (bzgl. Restanspruch). Sollte ich nur Arbeitslosengeld 2 kriegen, möchte ich gerne verhindern das meine Mutter für mich aufkommen muss. Soweit ich weiss, wird dies als Haushaltsgemeinschaft gesehen. Dabei wohne ich dort nur und müsste mein Essen etc. Schon selber besorgen und selbstverständlich selbst kochen (ist ja auch kein Problem). Wie sollte ich in so einen Fall dem Amt erklären, das es sich nicht um eine Haushaltsgemeinschaft handelt sondern um eine Bedarfsgemeinschaft.
Vielen Dank
2 Antworten
Ab 25 bildest du im Haushalt deiner Mutter deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und hast unabhängig vom Einkommen deiner Mutter / Eltern Anspruch auf ALG - 2 Leistungen, dir stünden dann 424 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und 1/3 von der Warmmiete, sollten es dann mit dir 3 Personen im Haushalt sein.
Sollte das Jobcenter eine Unterhaltsvermutung unterstellen, dann lege Widerspruch ein und schreibe ein paar kurze Zeilen das du weder finanziell unterstützt wirst noch gemeinsam gewirtschaftet wird.
Wenn du schon einmal ALG - 1 bezogen hast, nicht alles aufgebraucht hast, dann kannst du den Rest seit der ersten Entstehung des Anspruchs innerhalb von 4 Jahren wieder reaktivieren.
Wenn es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt dann werden alle Einnahmen von den lebenden Personen in der Bedarfsgemeinschaft zusammen gerechnet. Ob du dann noch einen Anspruch hast bezweifle ich dann.
Das gilt aber nur in Zusammenhang mit Arbeitslosengeld 2/Hart IV und spielt keine Rolle beim Arbeitslosengeld 1.