Arbeitslosengeld - Abmeldung Arbeitsamt

5 Antworten

Da du jetzt schon weißt, dass du nach Australien gehst, bist du verpflichtet, diesen Umstand UMGEHEND an die Arbeitsagentur zu melden. Da du nicht verfügbar bist, steht dir auch kein Arbeitslosengeld ab dem 19.12. zu. Das wäre dann bereits eine Leistungserschleichung.

Du kannst dich ganz formlos entweder schriftlich, per Email, telefonisch oder persönlich bei der Arbeitsagentur abmelden. Du schreibst einfach, dass du dich aufgrund eines Auflandaufenthaltes ab dem 1. Januar abmelden möchtest und deine Leistungen eingestellt werden können.

Deine Beraterin wird natürlich nach dem Grund der Abmeldung fragen, da sie annimmt, dass du eventuell eine neue Tätigkeit aufnimmst.

Bis zum ersten Januar bist du (theoretisch) weiterhin verpflichtet dich zu bewerben, auch wenn es bis dahin nur noch knapp drei Wochen sind und musst deiner Beraterin auf Verlangen deine Bemühungen vorlegen, wobei ich nicht davon ausgehe, dass sie jetzt noch Bewerbungsnachweise verlangt.

Du bist verpflichtet dies der Arbeitsagentur mit zu teilen. Du kannst entweder die Veränderungsmitteilung ausfüllen die du bei deiner Arbeitslosmeldung bekommen hast oder du rufst einfach an und teilst mit das du ab dem 1.Januar nicht mehr arbeitslos bist.

Nee, mußt du nicht. Aber warum willst du das nicht sagen. die meldet dich dann zum !.1. ab, und gut.

Der Grund war, dass für meinem Beruf Englischkenntnisse von Vorteil sind (Produktmangerin, Maßnahme Business Englisch). Die Maßnahme hat mir sehr gefallen und ich möchte durch das geplante W&T Jahr auch meine Englischkenntnisse perfektionieren....

Bis zum 31.12. hast du noch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Anspruch endet erst, wenn der Bewilligungszeitraum abläuft oder du vor Ablauf des Bewilligungszeitraums eine Arbeit aufnimmst oder du aus einem anderen Grund nicht mehr zur Verfügung stehst, was in deinem Fall ab dem 1. Januar zutrifft.

Zu weiteren Bewerbungen bist du trotzdem insofern verpflichtet, da du ja quasi vom 19.12. bis zum 31.12. ja theoretisch eine kurz andauernde Tätigkeit ausüben könntest. Aber wie gesagt, glaube ich nicht, dass wenn du dich zum Ende des Monats abmeldest, deine Sachbearbeiterin von dir noch Nachweise sehen will. Und falls doch: Du kannst ja einfach irgendwelche Bewerbungen auf Stellen verschicken. Am besten Emailbewerbungen, die kosten nichts und da sie ja auch nur als Nachweis dienen, brauchst du dir dafür auch keine Mühe machen.

Es könnte aber sein, dass du trotzdem auch während der Zeit in Australien Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, da die Reise ja dazu dient, deine Englischkenntnisse für dein Berufsleben zu verbessern. Du musst dann allerdings in dem Fall, dass du dann weiterhin Arbeitslosengeld bekommst, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, d. h. du musst dich während der Zeit in Australien weiter bewerben, erreichbar sein und sobald du ein Jobangebot bekommst, bereit dazu sein, den Job auch anzutreten. Aber Genaueres dazu wird dir deine Sachbearbeiterin erklären.