Arbeitslos melden wegen 2 Wochen?

8 Antworten

Ja, Du solltest Dich für 2 Wochen arbeitslos melden, damit Du Deinen Krankenversicherungsschutz behältst. Könnte ja sein, daß Du in dieser Zeit einen Unfall hättest, oder ???? Außerdem bekommst Du auch Arbeitslosengeld.

Entweder versicherst Du Dich auf eigene Kosten freiwillig oder Du meldest Dich arbeitslos und wirst vom Amt versichert. Allerdings glaube ich nicht, daß Du Geld bekommen würdest, da Du dem Arbeitsmarkt ja nicht wirklich zur Verfügung stehst.

Sollte aber keine Rolle spielen. Er ist definitv arbeitslos und steht damit auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Selbstredend wird er nicht vermittelt, wer will denn jemand für 14 Tage einstellen? Udn die Vermittler bekommen ja nicht mal die Arbeitswiligen bzw. wirklich Arbeitssuchenden vermittelt (wobei ich Leiharbeit grundsätzlich nicht als normale Arbeit ansehe).

Andernfalls könnte man den Spieß sonst umdrehen und sagen ich will keine Abreitlsoenversicherung, weil ich mich auch so über Wasser halten kann. Also zahle ich keine AV. Geht nicht, also hast Du Anspruch...

@DiplIngo

Nein, das ist so nicht ganz richtig. Wenn ich mich z.B. arbeitslos melde, aber gleichzeitig keine Betreuung für meine Kinder habe, dann gibt es auch kein Geld, weil ich dem Arbeitsmarkt eben nicht zur Verfügung stehe.

Von daher weiß ich nicht, wie das beurteilt wird, wenn man schon einen festen Job in naher Zukunft in Aussicht hat. Aber - wie gesagt - das ließe sich ja leicht bei der ARGE erfragen.

du solltest dich aufjedenfall Arbeitslos melden, aber jetzt schon, damit du die Frist einhälst. Für die 2 Wochen bekommst du Arbeitslosengeld, bist du Versichert und wird in deine Rentenversicherung eingezahlt. Wenn du sagst, das du nur für 2 Wochen Arbeitslos bist, wirst du auch nicht viele Termine bekommen.

Ich bin mir da nicht so sicher, ob es auch tatsächlich Geld gibt. Aber das läßt sich ja bestimmt bei der ARGE rausfinden.

Gut das wollte ich ja wissen, wusste halt nicht ob obwohl ich ja noch den halben Monat arbeite,den ganzen Montat oder nur 2 wochen dann noch Krankenversichert bin

@Karapiro

also man muss in den letzten 24 Monaten mind. 12 Monate sozialversichert gearbeitet haben. Wehrdienst zählt auch. du bist nur für die Zeit der Arbeitslosigkeit versichert, also für 2 Wochen.

nun wende dich direkt an deine KV soweit ich weis ist sie auch noch einen ganzen Monat nach beendigung des AV für einen zuständig

Ja, du musst das machen, wegen der Krankenversicherung und auch wegen der Rente. Sonst würden dir da zwischendrin die 2 Wochen fehlen.