Arbeitslos melden nach Bundesfreiwilligendienst?

5 Antworten

Zwingend notwendig ist es nicht. Wirklich schaden kann es aber nicht sondern ist eher von Nutzen, solltest du dich gegen die Ausbildung entscheiden bist du abgesichert und krankenversichert. Solltest du dich für die Ausbildung entscheiden, meldest du dich beim Amt wieder ab und die Sache ist durch.

Zu 100% sicher ist es erst wenn du den Vertrag in deinen Händen hast und ja, melde dich. Oder such dir vorher schon etwas Neues (bevor du mit dem Bundesfreiwilligendienst fertig bist) wo du dir ganz sicher bist, die Ausbildung auch machen zu wollen.

Bin in einer Werbeagentur tätig, wenn du möchtest kann ich dir gerne Tipps für Bewerbungen geben.

Melde dich sicherheitshalber arbeitslos.

Nimmst du den Lehrvertrag an, ist die Meldung hinfällig ohne Negativfolgen für dich.

Bist du arbeitslos, dann kann das Nichtmelden als Sanktionstatbestand (verspätete Meldung) gelten, hätte also negative Folgen.

Also geh hin und melde dich ab Ende des BUFDI arbeitslos.

Niemand ist verpflichtet, sich arbeitslos zu melden. Wenn du die Zwischenzeit so überbrücken kannst, ist es alleine deine Entscheidung, ob du dich arbeitslos meldest.

Auf jeden Fall. Damit du später keine Lücken in deiner sozialen Absicherung hast. Krankenversichert wärest du sonst auch nicht.