arbeitslos melden: agentur für arbeit oder jobcenter?

5 Antworten

Melde Dich zunächst umgehend einmal bei der "Agentur für Arbeit" mit Deinem Anliegen der Meldung "Arbeit suchend" ( was bereits 3 Monate vor dem regulären Ende der Ausbildung oder Arbeit erfolgen muss, wenn das Ende schon vorab besagte 3 Monate bekannt war )

Die ArbeitsLOS-Meldung erfolgt unmittelbar am ersten Werktag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit. Sollte die Agentur für Arbeit sich dafür nicht zuständig fühlen / nicht zuständig sein, so lasse Dir Deine Vorsprache und den Zweck der Vorsprache von denen schriftlich mit Datum und Grund der Ablehnung / fehlenden Zuständigkeit bestätigen und wende Dich dann umgehend mit Deinem Anliegen und besagter Vorsprachebestätigung an das Jobcenter. 

Dann sehen die sofort, wann Du erstmalig und aus welchem Grund bei der anderen Behörde vorsprachst, sie aber nicht für Deine Anliegen zuständig ist.

Da Du während Deiner Ausbildung nicht eigenständig sozialversichert warst, hast Du keinen Anspruch auf ALG I erworben.

Da Du vermutlich noch in Deinem Elternhaus lebst, stehen Dir auch keine Leistungen nach Hartz 4 zu, wenn Deine Eltern ausreichendes Einkommen haben.

Arbeitslos meldest Du Dich in diesem Fall bei der Arbeitsagentur.

Arbeitslos melden musst du dich bei der Arbeitsagentur. Da ist auch die Berufsberatung.

Evtl. Leistungen bekommst du aber nur vom JobCenter, da du ja noch keine Beiträge gezahlt hast.

Wenn du nicht innerhalb von 2 Jahren min. 1 Jahr Versicherungspflicht nachweisen kannst,also z.B. mehr als 450 € pro Monat verdient hast,dann bleibt dir nur das ALG - 2 vom Jobcenter !

Auf der Arge (Arbeitsamt) Jobcenter kommt dannach