Arbeitslos - hat man "Anwesenheitspflicht" am Wohnort?

11 Antworten

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Man muss sich nicht am Wohnort aufhalten! Sie müssen für die Agentur für arbeit erreichbar sein und dürfen sich nur so weit entfernen dass Sie ein Vermittlungsangebot auch wahrnehmen können.

Sie haben als Arbeitsloser die Möglichkeit bis zu 21 Kalendertage Urlaub zu nehmen. Dies muss mit der Agentur für Arbeit abgesprochen werden.

Hier eine Seite zum Thema.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_169620/Dienststellen/RD-H/Frankfurt/Agentur/Presse/Presseinfo/2009/070-Urlaub-fuer-Arbeitslose.html

Peter Kleinsorge

Man muss innerhalb 24 Stunden jeder Aufforderung Folge leisten können. Urlaub s. weiter unten

Es ist tatsächlich so. Deine Verwandte dem Arbeitsmarkt und der Arge uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen.

Möchte Deine Verwandte in den Urlaub fahren, dann muß sie sich bei der Arge abmelden...

Gruß, BigBee

krass .. Danke für die tolle Antwort.

Nicht unbedingt am Wohnort, aber "greifbar" muss man wohl sein. Es gibt auch Urlaub, ich glaube 3 Wochen. Genaue Auskunft gibt das Arbeitsamt.

Es ist wirklich so. Von Montag bis Freitag muss man für das Arbeitsamt als Arbeitssuchender erreichbar und ggf. auch verfügbar sein.

Wenn morgens eine Benachrichtigung der ARGE im Briefkasten ist, muss ich spätestens am nächsten Morgen reagieren können. Das heißt, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. "Urlaub" steht einem AlG2-Empfänger auch zu (wenn er sich das leisten kann!). Drei Wochen und am letzten Tag davor Abmeldung sowie am ersten Tag danach wieder Anmeldung. Sonst ist eine Sperre fällig. Auch eine telef. Meldung wird nicht akzeptier, weil man ja von sonst wo her anrufen könnte.