Arbeitslohn für Auszubildenden

8 Antworten

Nein und Ja. So wie du es formuliert hast ist es nicht korrekt:

Also er darf die Arbeitsstunden abrechnen, wenn der Auszubildende im HAndwerksbetrieb des Handwerkers angestellet ist. Allerdings musst du die Arbeitsstunden an den Handwerker zahlen und dieser muss dann daraus den Lohn an den Azubi abtreten. Dort ergeben sich abgaben wie KV-Beitrag, SV-Beiträge, etc.

Rein von der Definition ist Lohn das Arbeitsentgelt abzüglich SV-Beiträge -  also darf er dir nicht den Lohn des Azubis in Rechnung stellen. Das würde nämlich bedeuten du zahlst direkt an den Azubi dessen Lohn. Aber ich denke du meintest, ob er die Arbeitsleistung in Rechnung stellen darf - und das darf er.

Ja, das ist normal. Der Azubi wird natürlich mit niedrigerem Stundenlohn in Rechnung gestellt.

Nicht den vollen Lohn eines Gesellen, sondern, soweit ich weiß, nur die Hälfte. Vorausgesetzt, der Azubi hat auch tatsächlich mitgearbeitet.

Na klar. Der Ausbildungsbetrieb muss den Azubi ja auch bezahlen...

Wenn der Azubi bei dir gearbeitet hat darf er dir diese Leistung in Rechnung stellen, genau wie bei einem anderen Mitarbeiter.