Arbeitskleidung über Arbeitszeitkonto abrechnen ?

3 Antworten

Wenn Arbeitskleidung Pflicht ist, dann darf der Arbeitgeber die Kosten, auch nicht die Kosten für Reinigung ect. vom Lohn abziehen. Arbeitskleidung, so diese vorgeschreiben ist, muss vom Arbeitgeber kostenlos gestellt werden.

Dieses Vorgehen ist nicht rechtens. Du kannst dagegen widersprechen und das einbehaltene Geld zurückfordern.

Nach meiner Kenntnis und Rechtsauffassung ist eine Vermischung von Sachleistungen/-abzügen mit Arbeitszeit per se unzulässig.

Ich weiß nicht, was denjenigen treibt, der sich so etwas ausdenkt, aber von Lohn- und Gehaltsabrechnung scheint er wenig Ahnung zu haben.

Wenn man ganz sicher gehen bzw. einen offiziellen Nachweis haben wollte, würde man eine schriftliche Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt einreichen, und die Antwort dem Verantwortlichen unter die Nase halten.

Gruß @Nightstick

Hallo.
Meine Söhne haben ihre Arbeitssachen  und waschen + Reparieren. gestellt bekommen.

Mein Jüngster bekommt da jetzt auch noch.

Aber eine Auskunftsanfrage an das Finanzamt stellen, die Antwort ist verbindlich.

Bley 1914