Arbeitshose. Wer zahlt wann?
Hallo, ich hab da mal ne Frage: Wann muss der Arbeitgeber die Kosten für eine Arbeitshose übernehmen bzw für wie viele Hosen? Eine Kollegin hat mir erzählt dass mein Chef uns die Arbeitshosen in Rechnung stellen wird wenn wir dort aufhören zu arbeiten. Die Begründung sei die beschmutzung. Dabei hab ich doch genau dafür ne Arbeitshose, eine Hose zum Arbeiten die dann auch mal dreckig werden darf. Darf er das tun?
2.Punkt: Unserem Azubi aus dem 1. Lehrjahr ist nach 3 Monaten seine erste Arbeitshose im Schritt gerissen und mein Chef hat gemeint dass er die 2. Jetzt komplett selber zahlen müsse. Klar ist das doof wenn die Hose so schnell kaputt geht, aber das passiert halt.
Darf der Arbeitgeber das verlangen? Und ist das rechtens in Ordnung dass jeder Mitarbeiter nur 1 Arbeitshose gestellt bekommt?
9 Antworten
Nein. Der Arbeitgeber muss "die erforderlichen Mittel bereitstellen" (§ 3 Arbeitsschutzgesetz).
Darunter fällt auch Arbeitsbekleidung.
Fragt Euren Betriebsrat.. Wir kennen weder Deinen Betrieb noch Deinen Job...
Wir haben keinen Betriebsrat
Zunächst einmal ist die Frage ob es sich um Arbeitskleidung wie z.B. der Anzug bei einem Bankangestellten handelt oder um notwendige Schutzkleidung.
Bei einer Schutzkleidung handelt es sich um Kleidung bzw. Ausrüstung, die zum Schutz vor Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren bzw. aus Hygienegründen (Krankenhaus usw.) getragen werden muss. Hier finden sich dann Vorschriften in den jeweiligen Gesetzen / Regeln der zuständigen Berufsgenossenschaften. Dabei ist es in der Regel so das der Arbeitgeber die Schutzkleidung stellen und auf seine Kosten für die Reinigung und Reparatur sorgen muss.
Bei reiner Arbeitskleidung ist es meistens Sache des Arbeitnehmers.
Das kommt darauf an:
Ist die Arbeitskleidung "persönliche Schutzausrüstung" oder z.B. aus Hygienegründen erforderlich, ist der Arbeitgeber zur vollen Kostenübernahme verpflichtet.
Ist das nicht der Fall, gelten die Regelungen der Arbeitsverträge bzw. einer evt. Betriebsvereinbarung. Gibt es keine Regelung, hat der Arbeitgeber Pech gehabt...
Grundsätzlich muss der AG nur dann Kleider stellen, wenn es sich um besondere Schutzbekleidung (Hygiene-, Hitze-, Kälte- und ähnliche Schutzbedürfnisse bei der Arbeit) handelt, oder wenn einheitliche Uniformen oder Arbeitsbekleidung mit fixem Frimenemblem gefordert sind.