Arbeitsgesetz: Was ist ein freier Tag?
Folgender Fall:
Tag 1: Schichtbeginn spätabends Tag 2: Schichtende gegen 9 Uhr morgens Tag 2: "Freier Tag" Tag 3: Schichtbeginn 6 Uhr morgens
D.h. an dem freien Tag sind eigentlich nur 15 Stunden "frei" und zwei Nächte müssen darin untergebracht werden (Nachtschicht auf Frühschicht-Wechsel). Zählt das arbeitsrechtlich eigentlich als "frei"?
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ein freier Tag umfasst 11 Stunden Ruhezeit und 24 Stunden also 35 Stunden. Das ist ein freier Tag im Sinne des Arbeitszeitgesetzes als Ausgleich für Sonn- und Feiertagsarbeit. http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html Siehe hier Absatz 4.
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/5tage.htm
Das ist KEIN freier Tag.