Reicht "Beschäftigung gestattet" als Arbeitserlaubnis auf meinem Aufenthaltstitel?
Hallo, ich besitze Aufenthaltstitel nach 23 Abs. 1, auf dem Zusatzblatt steht "Beschäftigung gestattet". Ist das meine Arbeitserlaubnis? oder soll ich bevor ich Arbeit aufnehme einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen?
1 Antwort
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Ja reicht aus. Mit der Aufenthaltserlaubnis darf jede Beschäftigung, d.h. jede Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis aufgenommen werden. Nur für eine etwa bebsichtigte Selbstständigkeit bedarf es der Erlaubnis der Ausländerbehörde.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung