Arbeitsbeginn Azubi?

4 Antworten

Grundsätzlich ist es Sache des Beschäftigten, wie er zur Arbeit kommt. Fahrrad ist keine Alternative?

nein, leider nicht...

Wenn im Ausbildungsvertrag keine feste Uhrzeit festgehalten ist kann das der Arbeitgeber verlangen.

Die Arbeitszeit ist von seinem Direktionsrecht abgedeckt.

Wie der Mitarbeiter zur Arbeitsstelle kommt ist nicht Problem des Arbeitgebers.

Lies mal, was im Ausbildungsvertrag steht.

Normalerweise kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit nur MIT Zustimmung des Arbeitnehmers ändern, da es sich um eine Vertragsänderung handelt. Möglicherweise ist in dem Ausbildungsvertrag jedoch eine Klausel, die dem Arbeitgeber erlaubt, die Arbeitszeiten einseitig, aus welchem Grund auch immer, zu verändern. In diesem Falle wäre sein Wunsch rechtens.

Ich halte es aber für unzumutbar, dass ein Azubi tägliche Taxifahrten von seinem geringen Azubi-Gehalt bezahlen soll. Der Ausbildungsvertrag ist von der Handelskammer genehmigt, oder? Ich denke, dort kann man dir helfen und - sofern nötig - kann die Handelskammer sogar vermittelnd tätig werden.

Alles Gute!

Dazu bedarf es keiner Klausel. Wenn im Arbeitsvertrag nicht die genaue Anfangszeit festgelegt ist, kann sie der Arbeitgeber festlegen. Dazu benötigt er auch nicht die Zustimmung des Angestellten.

Setz dich mit dem Ausbildungsberater der zuständigen IHK in Verbindung, und bitte ihn um Hilfe.

Vielleicht kann er vermittelnd eine zufriedenstellende Lösung mit deinem Ausbilder/Arbeitgeber erreichen.

Frag bei der IHK aber ausdrücklich nach dem Ausbildungsberater, denn der ist dort der einzige, der sich um die Belange der Azubis kümmert.

Wie viele Kilometer müsstest du denn täglich mit dem Taxi fahren?