Arbeitsamt schickt mich zur Ärtzliche untersuchung und Drogentest viele Fragen hoffe Ihr könnt mir helfen?

15 Antworten

Hast du dich mal allenernstes gefragt, was der Grund für deine Ausbildungsabbrüche sind? Ggf. auch, ob die Drogen da so ihren Anteil haben könnten? Kein Mensch zwingt dich die Leistungen der Arbeitslosenversicherung in Anspruch zu nehmen. Entsprechend gibt es aber eben auch Regeln, wenn du Geld aus der Staatskasse haben willst. Du musst der Arbeitsagentur nachweisen, dass du arbeitsfähig bist- und falls nicht- bereit sein, Vermittlungshemmnisse (hier ggf. durch eine Therapie) aus dem Weg zu räumen. Wenn du darauf keinen Bock hast, bekomm deinen Hintern hoch und bestreite deinen Lebensunterhalt durch Arbeit.

Als von mir ein Gutachten erstellt wurde, musste ich auch unterschreiben damit der Arzt die Informationen an das Arbeitsamt weitergeben darf. Ohne deine Unterschrift darf er es nicht. Aber das Arbeitsamt ist da um zu helfen deswegen solltest du Gegenleistung bringen. Einfach Geld einkassieren und unkooperativ sein geht nicht.

Man kann zwar die Unterschrift verweigern, aber dann beendet man SELBST den Leistungsanspruch.

Hmm. 

Unklarer Text. Du kiffst sehr viel, auch auf der Arbeit. Deine Berater wollen das wissen und dich ggf darauf testen lassen. 

Offenbar hast du ein größeres Problem. Mach was. 

in wie fern größer ?  muss Ich mit was rechnen ?  aber der Arzt kann doch nicht einfach entscheiden ob Ich eine Therapie brauche das kann gar nicht sein.Ich geh hauptsächlich wegen meinen Körperlichen beschwerden hin..... angenommen Sie finden etwas sie können mir doch den trotzdem nicht eine therapie vorschreiben in so fern Ich keine brauch !

@TimKlos

Hmm. Deine Schilderung klingt nun mal anders. Das ist sehr deutlich- 

@Rheinflip

was ist sehr deutlich ? das Ich mit was rechnen muss  ?  ja naja alles klar danke 

Du wirst von einem Arzt untersucht, der für die Agentur für Arbeit arbeitet und für das Amt ein Gutachten über dich erstellt. Das Amt ist sein Auftraggeber und wird natürlich nachher von dem Arzt eine Beurteilung über dich erhalten. Dageg kannst du nichts machen, außer nicht hingehen, Dann bekommst du aber auch keine Leistungen mehr vom Amt.

Um zu konsumieren musst du im Normalfall auch besitzen, womit wir bei einer strafbaren Handlung wären.