Arbeitsamt nimmt Abfindung und Urlaubsgeld weg

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Urlaubsabgeltung spielt für den Bezug von Arbeitslosengeld I ja keine Rolle.

Aber auch bei Arbeitslosengeld II / Hartz IV darf die Urlaubsabgeltung (also die Auszahlung für Urlaub, der nicht genommen werden konnte) nicht als Einkommen auf den Anspruch angerechnet werden.

Das hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden (S 10 AS 87/09): Während Arbeitslosengeld II der Existenzsicherung diene, sei die Urlaubsabgeltung eine Entschädigungszahlung des Arbeitnehmers für entgangenen Urlaub.

Bei ALG I siehe dazu die ANTWORT VON ralosaviv - bei ALG II gibt es Freibeträge die gestaffelt auf die Leistung angerechnet werden

Sie kassieren es also nicht ein, sondern rechnen es auf die Leistung an nach Abzug von Freibeträgen

Wenn das Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Abfindungsvereinbarung nicht früher beendet wurde, als dies im Falle einer ordentlichen Kündigung durch Ihren Arbeitgebers möglich wäre, d.h. wenn die vom Arbeitgeber zu beachtenden Kündigungsfristen nicht gegen Zahlung einer Abfindung verkürzt werden, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht. Wenn hier also die Abfindung angerechnet werden soll, wurde vermutlich ein Aufhebungsvertrag geschlossen. Andernfalls Widerspruch gegen den Bescheid einlegen!

Urlaubsgeld? Du meinst sicher eine Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub!? Dagegen, dass das ALG um die abgegeoltene Zeit ruht, ist kein Kraut gewachsen. Das ist rechtens.

Ist das Geld schon ausbezahlt? Ansonsten kann Sie eine Vervielfältiger Direktversicherung machen und so das Geld vor Zugriff durch das Arbeitsamt schützen. Sie selbst kommt aber auch vor Renteneintritt dran.

EIne Umwandlung interessiert das Arbeitsamt nicht. Wirf mal einen Blick in die Arbeitsbescheinigung: da wird nur abgefragt, ob eine Abfindung und eine Urlaubsabgeltung stattgefunden hat aber nicht, was damit gemacht wird. Das wäre also ganz sicher kein Schutz vor dem Zugriff des Amtes.

@ralosaviv

Wenn du meinst, ich seh das anders. Der Abfindungslohn ist dann ja nicht zugeflossen sondern in einer Direktversicherung die nicht angerechnet wird. Da wäre ein Steuerberater vielleicht hilfreich...

Sie kann damit Schulden bezalen, dann ist es weg und sie hat weniger Schulden,falls sie welche hat.Sonnst muss sie zuerst ihr Vermögen verleben bis auf einen kleinen Betrag, Notgroschen von ca 2-3 Tausend Euro. Frag dir das aber noch mal nach !

Sie kann das Geld ja ausgeben, dem steht nichts entgegen. Aber das Amt zahlt dann einfach kein ALG - wo ist dann bitte der Gewinn?

@ralosaviv

Wenn sie nichts hat muss das Amt zahlen, und da sie es dann nicht für sich ausgegeben hat sondern damit schulden abgetragen hat, ist ihr auch nichts vorzuwerfen, da sie das darf !