Arbeitsamt macht fehler?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich glaube, ich kenne dieses Thema. Rein "formell" gesehen, hatte die Dame Recht. Wenn Post nicht ankommt, wird einen die "Verfügbarkeit" ab erkannt. In deinen Fall habe ich mich auch aufgeregt. Weil es ja blödsinnig ist, weil du den einen Brief auch bekommen hast. Ich arbeite selber bei dem Verein und dein Fall ist etwas aussergewöhnlich. Ich gebe dir einen Tipp: Geh nochmal in die Agentur und lege gegen diesen Bescheid Widerspruch ein (dort wird der Fall nochmal genau geklärt) und geh zu einem Anwalt. Ich darf dir zwar das gar nicht so raten, aber rein menschlich gesehen,finde ich das blödsinnig. Es kommt häufiger vor, dass Briefe nicht ankommen, weil die Post nicht von der Deutschen Post, sondern von der Nordbayern-Post oder ähnliche Firmen verschickt wird. Lass es dir nicht gefallen ok!

Kann aber in heutigen Zeiten leider auch mit der Deutschen Post passieren. Es ist ja nicht mehr die Bundespost, und die DPAG beschäftig auch viele Subunternehmer. Ich habe nichts gegen Subunternehmer, oder private Postdienste. Aber jeder sollte seine Arbeit schon gewissenhaft erfüllen. Sollte nicht so schwer sein. Ist leider nicht immer so leicht.

Da bei der NordbayernPost alle Briefe einen Barcode haben, kannst Du dort auch mal recherchieren lassen, ob man den Verbleib der Briefe evtl. klären kann.

@sharenoevil

es gibt keine Zusteller als Subunternehmer bei der Dt. Post

@trololl

bei den zustellern vielleicht nicht, aber es ist auch nicht mehr so wie früher bei der post. aber wenn der namee auf dem briefkasten steht...

Ganz ratz fatz Widerspruch einlegen. Das musst du innerhalb der Widerspruchsfrist machen, sonst haste verloren. Ganz einfach: Man kann dich nicht für etwas Verantwortlich machen, wofür du keine Schuld trägst. Du hast dich nicht schuldhaft verhalten, sondern die DP und das kann die ARGE nicht an deiner Person auslassen. Folgendes: Du kannst nachweisen, dass du seit 3 Jahren einen festen Wohnsitz hast, der der ARGE bekannt ist und du kannst auch nachweisen, dass dein Name an Klingel und/oder Briefkasten steht. Als ALG I Empfänger bekommst du einen Anwalt gestellt, den du nicht bezahlen musst. Droh der ARGE schriftlich im Widerspruch mit einem Anwalt. Du lässt dir dann nur eine Bescheinigung von der ARGE über dein Einkommen in Form von ALG I geben, gehst mit dieser Bescheinigung aufs Amtsgericht und holst dir dort ein Formular ab, mit dem du zu irgendeinem Anwalt gehen kannst und der dich dann vertritt

Sorry das ich dich aufklären muss.ARGE hat nichtsmit ALG I zu tun. ARGE bedeutet Arbeitsgemeinschaft und hat nichts mit der Agentur für Arbeit zu tun ;-)

@blondlocke74

Ok, dann hab ich das durcheinandergebracht. Aberim Grundsatz des Textes stimmst du mir hoffentlich zu???

Da hast Du vollkommen Recht. Der Fehler liegt anscheinend bei der Post. Oft setzen die Springer ein, die nicht immer gewissenhaft die Post zustellen. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich mal einen Anwalt aufsuchen. Viel Glück.

Das gleich zwei Mal?

@SUNFRIEND4

Yepp. Wenn er mehrere Wochen als Springer tätig war! Habe ich selbst schon beruflich erlebt. Da kam auch mehrere Male ein Brief zurück, der angeblich nicht zugestellt werden konnte.

@SUNFRIEND4

Ferienzeit - Vertretungszeit! Das war doch ein Zeitraum von 3 Wochen, oder?? Hört sich realistisch an!

@Simone01

Das habe Ich auch mal erlebt als ein Springer bei der DPAG einige zugestellt hatte: ein Brief ging zurück, obwohl der Briefkasten gut beschriftet und zugänglich war! Und auf dem Brief stand auch eindeutig die Adresse.

Rechtsschutzversicherung wäre hier Goldwert unter Umständen :-)

Frag mal nach, wer den Brief zugestellt haben soll. Bei uns ist das auch schon vorgekommen, dass ein privater Zustelldienst den Emfpänger nicht gefunden hat und der Brief dann zurückging, obwohl der Empfänger da gewohnt hat.

Einspruch einlegen und mal zur Chefetage wandern,.....jaaaaaaa auch das AA macht gewaltige Fehler!