Arbeitsamt hat zu viel Geld gezahlt.

9 Antworten

Um die Rückzahlung kommt Ihr wohl kaum herum. Vielleicht gibt es eine kleine Chance, wenn Ihr aufgeschrieben habt, wie der Sachbearbeiter heißt, der Auch auf Nachfrage eine falsche Auskunft gegeben hat. Allerdings solltet Ihr auch Datum und Uhrzeit des Anrufs wissen. M. W. gibt es urteile, dass der Bürger sich auf Bescheide und Auskünfte eines Amtes verlassen muss. Aber: da ich keine Jurist bin, weiß ich nicht, wo man das anwenden kann und wo nicht. Also freut Euch nicht zu früh. Vereinbart Ratenzahlung, wenn es dabei bleibt, dass Ihr zurückzahlen müsst. Wenn Ihr könnt, fragt einen Anwalt, der sich in dem Gebiet auskennt.

Dann vereinbart doch einfach eine Ratenzahlung !!!

Warum muss man denn auch schlafende Hunde wecken.

Was habt ihr denn in der Veränderungsmitteilung oder dem Antrag dem Jobcenter mitgeteilt,wenn ihr natürlich als Einstehensgemeinschaft ( eheähnliche Beziehung ) euch von vorn herein freiwillig zu erkennen gebt,habt ihr Pech gehabt,das dann wieder zurück zu nehmen würde schwer werden.

Selbst wenn ihr verlobt seid,was das Jobcenter euch nicht beweisen könnte,habt ihr oder hättet ihr,ein so genanntes Probejahr,das bedeutet,das euer Einkommen getrennt würde und nicht auf den anderen angerechnet werden darf,solange kein Kind im Spiel ist.

Euch hätte dann jeweils ein Regelsatz von derzeit 382 € + den Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung zugestanden,also jeweils 50 % der warm Miete.

Ist mir auch mal passiert. Ist nicht schlimm! Wirst sehen, gehst hin (Termin vereinbaren), Unterlagen mitbringen und Rückzahlung vereinbaren. Wenn sie sehen wie viel ihr zur Verfügung habt, werden dementsprechende Raten ausgemacht, die nicht so weh tun. Dann gibts keinen Stress!

wenn kein Anspruch auf Leistung besteht / bestand ist die Leistung zurückzuführen. Zahlt Ihr eine volle Monatsmiete, wenn Ihr erst am 15. des Monats einzieht?

Im Juli war Dein Verlobter offenbar nicht mehr bedürftig, deswegen sollen die Leistungen für den gesamten Juli also auch vom 1 bis 15. zurück gezahlt werden

Ihr könntet natürlich Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid einlegen, wenn dieser aber korrekt ist, bleibt es letztendlich dabei, das Geld ist zurück zu zahlen ....

Ihr könntet allerdings, falls ihr die Rückforderung anerkennt, eine Ratenzahlung vereinbaren