Arbeitsamt gibt kein Geld?

12 Antworten

Und hast Du regelmäßig dem AA mitgeteilt, dass Du die Unterlagen nicht einreichen kannst, da der ehemalige Arbeitgeber die benötigten Unterlagen nicht herreicht?

Warum hast Du dem ehemaligen AG nicht schriftlich eine Frist gesetzt und schon damals einen Anwalt beauftragt? Da ! hättest Du Chancen gehabt - - jetzt vermutlich nicht mehr.

Fragloso 
Fragesteller
 18.06.2018, 15:06

Welche Möglichkeiten gebe es noch, um mein Geld zubekommen?

Arbeitslosengeld wird grundsätzlich ab Tag der Arbeitlosmeldung bzw. Eintritt der Arbeitslosigkeit bewilligt. Dabei spielt es keine Rolle wann die Unterlagen eingereicht werden. Es gibt keine Frist! Die Agentur für Arbeit (AA) kann dich nicht dafür bestrafen wenn der AG sich Zeit lässt. Das Arbeitslosengeld kann erst berechnet werden wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, da es sich um eine Versicherungsleistung handelt. Wenn die Bearbeitung verspätet erfolgt werden vergangene Monate sofort ausgezahlt. Vorausgesetzt du hast keine Sperrzeit.

Du kannst nochmal bei der AA anrufen und den Sachstand erfragen. Der Antrag soll innerhalb von sieben Tag nach vollständigem Eingang der Unterlagen bearbeitet werden. Ist die Frist überschritten erfolgt eine Nachricht an den Fachbereich. Sobald ein Antrag eingereicht wird muss ein Bescheid erfolgen. Hast du den bisher erhalten? Du kannst sonst Widerspruch einreichen. Wenn du keinen Bescheid bekommen hast ist die Bearbeitung noch nicht abgeschlossen.

Alternativ kannst du dich per Mail an das Kundenreaktionsmanagement (KRM) werden. Das ist die Beschwerdestelle. Schreibe eine Mail an die allgemeine MailAdresse deiner AA und diese wird dann weitergeleitet. Das KR prüft dann deinen Fall.

Wenn du dringend Geld brauchst kannst du dich an das JC wenden und ALG II beantragen. Dies wird dann bei Bewilligung des Arbeitslosengeldes verrechnet.

Vom Arbeitsamt solltest Du Dir einen widerspruchsfähigen Ablehnungsbescheid geben lassen. So zwischen Tür und Angel oder am Telefon, dass es jetzt zu spät sei, ist kein konkreter Verwaltungsakt.

Gegen Deinen früheren Arbeitgeber hast Du natürlich - sollte die Agentur für Arbeit im Recht sein und die Leistung damit auch zu recht verweigern- einen Schadensersatzanspruch in Höhe des dann nicht zur Auszahlung kommenden Arbeitslosengeldes. Auch dazu benötigst Du den Ablehnungsbescheid der Agentur für Arbeit.

Anwalt (für Sozialrecht) wäre das Vernünftigste. Kostet aber halt auch (wenn Du die Sache nicht "gewinnst"). Alternative Möglichkeit ist, sich erst mal an eine Beratungsstelle für ALG-Angelegenheiten zu wenden. Die sind kostenlos und arbeiten oft auch mit entspr. Fachanwälten zusammen:

Eine Beratungsstelle bei Dir in der Nähe findest Du unter folgendem Link (Haken setzen nur bei "Beratungsstelle" und PLZ eingeben. Wenn unter Deiner vollständigen PLZ nichts auftaucht, dann mit den ersten 4 Stellen der PLZ versuchen)

https://www.my-sozialberatung.de/adressen

Jurius  18.06.2018, 17:29

PS: Falls Du eine Rechtschutzversicherung hast, die vorgerichtlichen Sozialrechtschutz abdeckt, kannst Du natürlich auch direkt und risikolos zum Anwalt gehen.

Anwalt einschalten ! Das Arbeitslosengeld stand dir zu .Für die Verzögerung seitens deinens ex Arbeitgebers kann man dich nicht bestrafen.

Vielleicht hilft auch schon eine --kostenlose-- Rechtsauskunft beim Amtsgericht, doch sowas gibts, damit du fundiertes Wissen gegenüber Amt und ex. ArbGeb. zeigen und mit einem Anwalt drohen kannst.

Nicht nachlassen--warum ich das sage? meine Enkelin ist beim Arbeitsamt in gehobener Position, ihre Antwort auf meine Frage warum denn so viele Menschen Probleme mit dem Amt haben: " weil wir grundsätzlich erstmal nach Gründen für eine Ablehnung suchen, und wer sich das gefallen lässt is selber Schuld."

Fragloso 
Fragesteller
 18.06.2018, 15:55

Vielen Dank! Könnten sie vielleicht mehr von dieser Rechtsauskunft sagen?

Minijobopa  18.06.2018, 16:06
@Fragloso

Aus eigener Erfahrung weiss ich das auch nicht aber man muss nur hin zum Amtsgericht, den pförtner fragen der weiss wos das gibt. Aber auch Anwälte verlangen für einen ersten Brief nur ca 20,- €

Fragloso 
Fragesteller
 24.06.2018, 11:29

Vielen Dank!!!