Arbeitsamt fordert Einkommensnachweise von 6 Monaten?
Hallo, ich habe vom Arbeitsamt einen Weitergewährungsantrag für ALG2 ausgefüllt, welcher bewilligt wurde, jedoch steht nun im Schreiben, dass ich Nachweise über mein tatsächliches Einkommen im Zeitraum vom 1.9.15 - 29.2.16 vorzulegen habe, sollte ich einen neuen Antrag einreichen. Bisher musste ich bei der Antragstellung immer nur die Nachweise der letzten 3 Monate vorlegen. Nicht dass ich was zu verstecken hätte, aber es geht hier ums Prinzip, da ich mich nun doch sehr durchleuchtet fühle. Ist es richtig so, dass das Amt nun die Nachweise von 6 Monaten verlangen darf? Leider habe ich schon mehrere Probleme mit dem Sachbearbeiter gehabt, der nach reiner Willkür handelt und ich diesem leider nicht mehr trauen kann. Ich hoffe auf eine Antwort.
5 Antworten
Am besten du gehst da ganz spontan hin, reihst dich in die Warteschlange ein und sprichst genau nur deswegen mal vor. Warum das jetzt sein muss, wo du das früher doch nie machen musstest.
Laß dir ruhig Zeit dafür, notiere dir alle Fragen, schreibe sie auf, hefte sie dir ab und stelle sie dann alle dort. Danach wird dich nie wieder jemand damit quengeln. Für die im Amt ist Zeit schließlich auch Geld.
Die rechnen nicht damit, das jemand die Schikane auch hinterfragt. Aber lass dich auch nicht dahin gehend provozieren, das du ihnen die Nachweise nicht gibst, weil dann hätten sie ihr Ziel erreicht.
Das ist ein guter Rat !
Woanders teuer ...
Wenn du im Leistungszeitraum Einkommen erzielst, musst du das natürlich angeben, da es angerechnet wird. Das war schon immer so - wo ist das Problem?
Hier geht es doch nicht um die vergangenen 3 oder 6 Monate, sondern um dass was du im Bewilligungszeitraum bekommst. Ich kann da keine Willkür erkennen.
Bei privaten Rückzahlungen kannst du das doch einfach begründen, wobei sich das durch Barzahlungen leicht vermeiden lässt.
schon mal aufs datum geachtet?? IN ZUKUNFT verlangen sie das 1.9 15 --29.2. 16 ein datum , was wir noch garnicht haben . also --wenn du arbeit bekommen solltest in d em zeitraum -- nachweise einreichen !
das amt darf sicherlichnachweise für 6 monate verlangen-- da du ja nichts zuverbergen hast -- was ist dein problem ???
wennd u soche schlechten erfahrungen gemacht asht, dann sollte dein freund das geliehene geld eben in bar an dich zurückzahlen und nicht über dein konto laufen lassen-- heb am anfang des monats alles geld ab, was du nicht für eine überweisung benötigst und erledige die andern sachen dann in bar-- dann ist weniger "verkehr" auf deinem konto .so lange es sich nur mal um 20 und nicht um 200 € handlet , wird das amt auchnichts sagen.
und immer schön im hinterkopf behalten-- es ist geld der allgemeinheit was du da beziehst-- darüber mußt du dann auch mal rechenschafft ablegen ! versuch doch ienfach etwas zu verdienen, dann bist du nicht mehr aufs amt angewiesen
Kannst du in die Zukunft sehen?
Zeitraum vom 1.9.15 - 29.2.16
Entschuldigung, das war falsch formuliert. Falls ich einen neuen Antrag einreichen würde
du stellst also fragen für etwas ,was noch garnicht exestiert, regst dich aber über kontrolle auf ???
Schon in Ordnung. Sicher hat jemand anderes eine Antwort...
Dein Problem ist das der 01.09.15 erst in einigen Tagen ist. Ein Nachweis ist jetzt also unmöglich.
Das Problem ist, dass ich mich für jede Zahlung rechtfertigen muss und darauf keine Lust habe. Wenn ich jemandem 20 Euro geliehen habe und die dann als Überweisung zurückkommt, weil die Person nicht in der Nähe wohnt, wird mir gleich damit gedroht, dass ich das Geld ans Amt zurückzahlen muss, da ich offensichtlich noch anderes Einkommen habe usw... Wie ich bereits schrieb, macht der Sachbearbeiter einem das Leben schwer und in 6 Monaten passiert schon so einiges... Ich zahle an einem Tag den Einkauf meines Freundes und bekomme das Geld zurücküberwiesen usw. Mich nur für 3 Monate rechtfertigen zu müssen ( so wie sonst auch ) ist deutlich einfacher als für 6 Monate. Ich wollte nur wissen, ob die Erhöhung auf 6 Monate normal ist