Arbeitsagentur Regionaler Inkasso-Sevice Zahlungsaufforderung
Hallo ihr Lieben. Brauche eure Hilfe. Nehmen wir an es ist folgender Fall passiert: Eine Person bezieht ALG 2, nimmt eine Nebentätigkeit auf, ohne das Job Center in Kenntnis zu setzen. Nach ca. einem Jahr bekommt diese Person zwei Schreiben, in denen der jenige aufgefordert wird zwei Summen (nehmen wir an 1785€ Gesamt )für 12 Monate zurückzuzahlen. Daraufhin wird eine Ratenzahlung vereinbart und obendrauf eine bestimmte Summe einbehalt, da ein "Guthaben" beim Amt bestand. Im selben Monat zieht die Person um und meldet sich beim Jobcenter ab. Teilt dies natürlich mit und erkundigt sich wie es mit der Ratenzahlung weiter verläuft, worauf gesagt wird, dass der Vorgang einer anderen Instanz übergeben wird und diese sich dann meldet. Nach ca. 6 Monaten bekommt die Person einen Schreiben vom Hauptzollamt in dem es drin steht, dass 498€ (im gleichen Zeitraum) zu Unrecht erhalten wurden. Nach dem der Betrag überwiesen wird, wird der Verfahren eingestellt. Einen halben Jahr später bekommt die Person einen weiteren Schreiben von der Arbeitsagentur( Regionaler Inkasso- Service) in dem der Person mitgeteilt wird, dass die Forderung, die im letzten Jahr fällig war, bisher nicht vollständig eingegangen ist und Mahngebühren anfallen. Der Betrag (1.466€) ist innerhalb einer Woche zu zahlen. Jetzt stellt sich die Frage wieso trotz der Zahlung an das Hauptzollamt eine Mahnung von einer anderen Stelle, ohne jegliche vorherige Zahlungsaufforderungen gekommen ist? Es ist auch unverständlich weshalb zwei verschiedene Summen(die zu Unrecht erhalten wurden) gennat werden. Ich währe euch sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!
Danke.
3 Antworten
Ich währe euch sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!
Wir sind aber nicht der richtige Ansprechpartner um die Sache zu klären, das kann nur das Hauptzollamt oder die Agentur für Arbeit.
Die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit verwaltet die Außenstände des Jobcenters - und wenn vollstreckt werden soll, wird damit das Hauptzollamt beauftragt.
Die Forderungen liegen also bei insgesamt drei Ämtern. Falls nur ein Teil vollstreckt werden soll, geht auch nur ein Teil der Forderungen an das Hauptzollamt.
Der Rest bleibt bei der Regionaldirektion.
Diese kann dann mahnen "ohne jegliche vorherige Zahlungsaufforderungen", wenn ein Betrag ohnehin schon fällig ist.
Ob er das ist, ist die nächste Frage. Oft ist er das, sobald eine Vereinbarung über eine Ratenzahlung nicht penibel eingehalten wird.
Das kann man ja selbst überprüfen - oder halt mit Hilfe der Regionaldirektion - oder mit Hilfe eines Anwalts oder einer Sozialberatungsstelle.
Falls durch einen Umzug etwas durcheinander gekommen ist, sollte man dies unbedingt!
Gruß aus Berlin, Gerd
Ich denke mal, dein damals zuständige Jobcenter hat lediglich einen Teilbetrag über das Hauptzollamt eingefordert. Bitte dem zentralen Inkasso um eine Saldenmitteilung das der du den noch offenen Betrag erkennen kannst.
Ansonsten sei denkbar, dass hier seitens Jobcenter nicht ein Verfahren wegen des Verdachtes des Leistungsbetruges angehängt wurde, denn es wurde versäumt die Änderung mitzuteilen.