Arbeitsagentur - Beamtenfehler, trage ich die Schuld?
Hallo,
ich habe mich im August arbeitslos gemeldet. Ich erhalte Arbeitslosengeld Alg1. Ich habe angegeben das ich vom 12.8 - 12-9.13 einen Ferienjob ausüben werde.
Diese Angaben habe ich letztendlich 3x mal angegeben und es wurde mir auch so gesagt, das die Kollegin von der Arbeitsagentur dies so vermerkt hat.
Nun hat die Arbeitsagentur einen Fehler gemacht und ich habe zuviel Arbeitslosengeld erhalten. Sie haben den Ferienjob nur vom 12.08.13 - 14.08.13 angerechnet. Also habe ich fast einen kompletten Monat Arbeitslosengeld erhalten.
Ich werde es der Arbeitsagentur aber nicht nochmal melden, da ich zuletzt scho 3x persönlich vor Ort war, da jedes mal ein Fehler der Kollegin der Arbeitsagentur gemacht wurde.
Wie ist die Rechtslage, wenn die Arbeitsagentur es herausfindet das ich in dieser Zeit in einer Arbeit war und es ein Beamtenfehler war. Wer haftet dann?
5 Antworten
Du kannst als Ferienjob dazuverdienen ohne Anrechnung.Es dürfen aber nicht mehr als 4 Wochen im Jahr sein und über die Höhe müsstest Du dich erkundigen.
Ein Ferienjob ist auch nur in dem Sinne, wenn du diesen während der Schulzeit und in den Ferien machst, d.h Du musst zu diesem Zeitpunkt Schüler sein, wenn nicht ist es Einkommen und das zahlst Du zurück.
Da Du aber hier angibt, Alg1 zu erhalten, bist du wohl kein Schüler mehr. Demnach hast Du keinen "Ferienjob" ausgeübt. Informiere Dich mal, was ein "Ferienjob" ist.
Du... Du musst das zu viel Gezahlte Geld zurückzahlen...
- weil du ja jetzt schon weist das die nen Fehler gemacht haben
- weil du wissen musst das wen du für einen Monat einen Job angibst, du für diesen Monat kein Geld bekommst.
Du musst es also nur dann nicht zurückzahlen, wenn du gutgläubig davon ausgehen kannst, dass das so richtig war was das Amt da gemacht hat.
Und das kannst du in diesem Fall nicht.
Ob du dich nun meldest oder nicht,ist ganz egal,wenn sie dir zu viel gezahlt haben,auch wenn es 10 mal ihr Fehler war,zahlst du das Geld zurück,also würde ich es gleich mitteilen,jetzt hast du das Geld noch !!!
Ich würde es, um dir ärger zu ersparen, zurück zahlen. Das Amt wird hierfür denke ich nicht die verantwortung übernehmen, wer räumt schon gerne ein einen fehler gemacht zu haben.
theoretisch hättest du eine Änderungsanzeige beim Amt einreichen müssen. Od die dir daraus einen Strick stehen ist gut möglich. Verwaltungstechisch hast du dann wohl den schwarzen Peter.