Arbeits-Jahresvertrag kündigen oder einfach auslaufen lassen?
Hallo! Ihr habt meiner Frau und mir letztens schon Tipps für die Kündigung ihres Jahresvertrages in ihrer Firma gegeben und mir bestätigt, dass sie entweder mit 4 Wochen Frist kündigen kann oder aber den Vertrag zum 30.9. einfach auslaufen lassen kann. Jetzt fragen wir uns, was denn sinnvoller wäre in ihrem Fall? Meine Frau arbeitet in einem Geschäft und ist dort eingestellt worden am 1.10.2012 mit einem 1-Jahresvertrag. Als der dann auslief (am 30.9.2013), ist der Vertrag nochmal um 1 Jahr verlängert worden und läuft jetzt gerade bis zum 30.9.2014. Danach soll er dann zu einem unbefristeten Vertrag werden, hat die Chefin gesagt. Nun will meine Frau aber da weg und ab Mitte Okt. in einer Bäckerei anfangen. Im jetzigen Vertrag steht: „Während der Befristung kann das Arbeitsverhältnis im Rahmen der gesetzl. Bestimmungen jederzeit von beiden Parteien gekündigt werden.“ Und dann: „Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzl. Kündigungsfristen gekündigt werden.“ Außerdem hätte sie auf der jetzigen Arbeit für dieses Jahr noch 15 Urlaubstage zu kriegen und ihr Urlaubsgeld ist ihr im Juni schon ausbezahlt worden, es müsste also irgendwie „verrechnet“ oder neu berechnet werden, wenn sie jetzt da aufhört.
Wir fragen uns, wie sie am besten vorgehen soll? Kündigen z.B. zum 15. September oder 1. Okt. oder einfach den Vertrag auslaufen lassen, also der Chefin sagen, dass sie da nicht weitermachen will? Wovon hat sie sozusagen mehr oder macht das keinen Unterschied? Vielen Dank fürs Lesen!
2 Antworten
Wovon hat sie sozusagen mehr oder macht das keinen Unterschied?
Wenn der Zeitvertrag ausläuft und man trotz Übernahmeangebot nicht mehr weiter dort arbeiten möchte, sollte man das dem AG einfach sagen. Eine Kündigung braucht nicht geschrieben zu werden.
Kündigen müsste Deine Frau nur, wenn sie vor Ablauf des Vertrages aus dem Betrieb ausscheiden möchte. Der einzige Termin vor Vertragsende zu dem gekündigt werden könnte, wäre da der 15. September.
Rechtlich hätte Deine Frau, nachdem der Vertrag ja schon seit 2013 läuft, Anspruch auf den kompletten, zumindest gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub. Wenn sie bei einem neuen AG noch Urlaubsanspruch erwerben möchte, wird sie wohl die Zwölftelregelung des Urlaubsanspruchs wählen. Daher sollte sie rechtzeitig vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit ihrer Chefin reden und ihren Urlaub einreichen. Auch evtl. vorhandene Überstunden können in Freizeit abgegolten werden.
Sollte es aus betrieblichen Gründen (gute Gründe) nicht möglich sein, Urlaub und evl. Überstunden als Freizeit zu nehmen, muss am Ende des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden.
Hallo! Vielen Dank für die schnellen und guten Antworten!! KaiUwe21
Einfach auslaufen lassen (ggf. fairerweise den Arbeitgeber schon vorher informieren).