Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld während Elternzeit beim 2.Kind?

2 Antworten

Ja bekommst du. Hier gilt auch die Mutterschutzfrist von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung. Die laufende Elternzeit endet somit zu Beginn der Mutterschutzfrist.

Achtung: Ein neuer Mutterschutz ändert nicht automatisch was an der laufenden Elternzeit!

Dazu muss der AN die Elternzeit schriftlich unterbrechen. Erst dann gibts das MuSchu-Geld auch vom AG.

Wenn du nichts weiter machst, bekommst du lediglich die 13 Euro von der KK. Denn in der Elternzeit hast du kein Einkommen. Also muss der AG auch nix zuschießen.

Wenn du aber (und das solltest du) deine laufende Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutz unterbrichst, dann kannst du auch den Zuschuss vom AG bekommen.