Arbeitgeber zwingt mich zur Arbeit trotz krankschreibung.

6 Antworten

Sie musste heute zur Arbeit, ihre Chefin hat sie nicht gehen lassen. Ich und meine Schwester waren dabei und haben das Gespräch mit Handy aufgezeichnet und werden am Montag einen Anwalt kontaktieren. Was ich von der Chefin gehört hab hab ich noch nie in meinem leben gehört. Das ist unerhört. Aber man merkt da dort überwiegend Ausländer arbeiten springen die mit denen rum wie die wollen und gewähren nur 10 Tage Urlaub obwohl im Vertrag 28 Tage steht. Zwingen Mitarbeiter zur Arbeit obwohl sie ein Attest und krankschreibung vom Arzt haben und Drohen mit der Probezeit.

  • Eine Probezeit von 6 Monaten entspricht der gesetzlichen Vorgabe nach § 622 Abs.:3 BGB.

  • Der Arbeitgeber kann natürlich nicht beurteilen,ob deine Mutter simuliert,da er wohl kaum eine medizinische Ausbildung hat.

  • Wenn der Arzt einen Bandscheibenvorfall diagnostiziert,dann kann man davon ausgehen,dass es auch so ist.

  • Krankheit schützt nicht vor Kündigung,auch nicht während der Probezeit.

Meine Mutter hat heute die Kündigung erhalten.

Sie muss aber noch bis zum 17.01.2013 arbeiten. Am 15.01.2013 gibts das Gehalt. Muss Sie dann die 2 Tage noch arbeiten?

Erstmal: Ich würde hier niemals Firmennamen im negativen Sinne öffentlich nennen, könnte Anzeigen wegen Rufschädigung hageln.

Natürlich ist es rechtlich nicht erlaubt, wenn deiner Mutter etwas auf der arbeit passiert, könnte es soweit ich weiss sogar Probleme mit der Krankenkasse geben ! Sie kann ja einer Untersuchung bei einem Betriebsarzt zustimmen, wenn der Arbeitgeber weiterhin komisch reagiert, lasst euch vorsorglich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.

Kündigungsschutz besteht allerdings nicht, wer möchte denn aber auch in so einem Haus lange arbeiten ?

6 Monate ist rechtens, aber deine mom sollte sich lieber nen anderen Chef suchen. Er darf sie nicht zwingen den durch den krankenschein hat sie auf Arbeit kein Versicherungsschutz.

Wenn man krankgeschrieben ist, darf der Chef einen nicht zur Arbeit zwingen. Man darf dann gar nicht arbeiten. Wenn sie noch in der Probezeit ist, kann sie allerdings ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Und sechs Monate Probezeit ist zwar lang, aber durchaus erlaubt.