Arbeitgeber zahlt Krankheitstage nicht was tun?

8 Antworten

Ich habe doch einen Anspruch darauf, das wenn der Vertrag nicht
verlängert wurde das mir meine Krankheitstage vom 01.09. - 25.09.
bezahlt werden + meinen Restanspruch an Urlaubstagen ausgezahlt wird
oder?

Selbstverständlich hast du diese Ansprüche!

>> Zur Lohnfortzahlung:

Für die Zeit der Erkrankung im September (01.09. bis zum Beschäftigungsende 25.09.) hast Du selbstverständlich Anspruch auf Lohnfortzahlung; für die Erkrankungszeit 23.08.-31.08. hast Du ja wohl das Geld bekommen.

Grundlage ist das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 3 "Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall" Abs. 1 Satz 1.

>> Zum Urlaubsanspruch:

Da Dein Arbeitsverhältnis bei Beendigung in der 2. Jahreshälfte länger
als 6 Monate bestanden hat, hast Du dann gegen Deinen Arbeitgeber
Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Dieser Anspruch betrifft aber zunächst nur den gesetzlichen Mindesturlaub.

Das ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 4 "Wartezeit" in Verbindung mit entsprechender Anwendung des § 5 "Teilurlaub" Abs.
1 (Ausschluss der Bedingungen nach den Buchstaben a - c, nach denen nur
ein anteiliger Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub besteht), ist
einheitliche Rechtsauffassung und durchgängige Rechtsprechung!

Wenn Du zusätzlichen Urlaub über den gesetzlichen Anspruch hinaus hast, kommt es darauf an, was dazu und wie arbeitsvertraglich oder in einem anzuwendenden Tarifvertrag geregelt ist.

Gibt es keine vertragliche Vereinbarung zu einer anteiligen Berechnung
("Zwölftelung") oder wurde in der Vereinbarung zum Urlaubsanspruch nicht
zwischen gesetzlichem und zusätzlichem Urlaubsanspruch unterschieden
(z.B. "Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaub wird ein weiterer Urlaub in
Höhe von ... Tagen gewährt."), dann hast Du vollen Anspruch auch auf diesen zusätzlichen Urlaubsteil, also auf den gesamten vereinbarten Jahresurlaub.

Trifft aber eine der beiden gerade genannten vertraglichen Einschränkungen
(Zwölftelung oder Formulierung) zu, darf bei einer Zwölftelung der
Urlaubsanspruch zwar anteilig berechnet werden, der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub davon aber nicht berührt werden - er bleibt Dir auf jeden Fall erhalten.

Bei einer vereinbarten Zwölftelung (sofern du mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub erhältst) hättest Du also Anspruch auf 11/12 des Jahresurlaub, mindestens aber auf 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche und auf 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche.

Urlaub, den Du bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise  nicht mehr nehmen kannst (aus dringenden betrieblichen oder persönlichen - z.B. Erkrankung wie in Deinem Fall - Gründen), muss ausgezahlt werden (BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 4) - und darf auch nur dann ausgezahlt werden; es ist also keine Frage der Einigung oder Verabredung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

>> Was Du tun musst:

Du musst Deinen Arbeitgeber unbedingt schriftlich (am besten mit Einwurfeinschreiben) unter angemessener Fristsetzung von 10-14 Tagen zur Zahlung der Leistungen auffordern und für den Fall der Nichtreaktion oder Weigerung mit Klage drohen - meist reicht das schon, weil die Herrschaften in der Regel auch wissen, dass sie sich rechtswidrig verhalten.

"Unbedingt" deshalb, weil unter Umständen Fristen eingehalten werden müssen:

Es gibt entweder vertraglich vereinbarte Ausschlussfristen (arbeitsvertraglich mindestens 3 Monate, tarifvertraglich mindestens 1 Monat, meist 6 Monate), nach deren Verstreichen ab Fälligkeit einer Forderung aus dem Arbeitsverhältnis diese Forderung verwirkt ist.

Oder es gilt, wenn keine Ausschlussfristen anzuwenden sind, die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 195 "Regelmäßige Verjährungsfrist", also bis zum 31.12.2020 noch für Forderungen aus 2017.

Nachtrag:

>> Zur Klage beim Arbeitsgericht:

Für eine Klage beim Arbeitsgericht brauchst Du - wenn du dir das zutraust - zunächst einmal keinen Rechtsanwalt, den Du in jedem Fall (unabhängig vom Ausgang des Verfahrens) selbst bezahlen müsstest, wenn Du nicht passend rechtsschutzversichert und kein Gewerkschaftsmitglied bist und auch keinen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein wegen geringen (Familien-)Einkommens haben solltest. Die unterlegene Partei hat allerdings die (relativ geringen) Gerichtskosten zu tragen.

Die Klage nimmt die Rechtsantragstelle eines jeden Gerichts entgegen; sie nimmt sie auch zur Niederschrift auf und hilft dabei kostenlos bei der Formulierung.

@Familiengerd

Ja ich wollte morgen mal zum Amtsgericht gehen und das mit meinem Arbeitgeber melden. Ich versuche einen Anwalt durch den Beratungshilfeschein zu bekommen, da ich weder eine Rechtsschutzversicherung noch in der Gewerkschaft bin. Zitat:
"für die Erkrankungszeit 23.08.-31.08. hast Du ja wohl das Geld bekommen."

Nein da habe ich auch schon kein Krankengeld von der Firma bekommen das haben die leider auch nicht gezahlt. Die haben nur tatsächlich das bezahlt was ich gearbeitet habe bevor ich krank wurde. Es ist nichts vom Krankengeld auf meiner Lohnabrechnung zu sehen. Also hat der Arbeitgeber mir die Tage im August auch schon nicht gezahlt.

@Existence90

Ich habe auch schon per WhatsApp mit meinem Einsatzleiter der für die Abrechnungen zuständig ist geschrieben. Ich habe erst nachgefragt warum ich kein Lohn erhalten habe und mit einem Anwalt gedroht sollte nicht schnellstmöglich mein Lohn auf dem Konto sein. Als Antwort kam von ihm er würde die Abrechnung prüfen und sich bei mir melden. Hat er nicht getan dann habe ich ihm gestern geschrieben was nun los ist. Als Antwort bekam ich: ,,Ich habe die Abrechnung prüfen lassen, der Fehler wurde gefunden. Die Lohnbuchhaltung wurde angewiesen, den ausstehenden Lohn an Sie zu überweisen." Ich war heute bei der Bank aber es ist noch kein Zahlungseingang zu verzeichnen. Ich habe das Gefühl das ist eine Hinhalt Taktik. Ich kenne die Firma schon so gut das ich weiß was alles erzählt wird und nicht zutrifft. Wo bekomme ich denn erstmal vorrübergehend Geld her? Wo kann ich mich am besten wenden? Ich sollte das Geld vom letzten Monat ja spätestens bis zum 15.10.17 ausgezahlt bekommen. Der Arbeitgeber zahlt immer am 15. des folgenden Monats für die Arbeitstage die man den Monat davor gearbeitet hat. Das Problem was ich jetzt habe ist, das meine ganzen Verpflichtungen Mitte diesen Monats nicht abgebucht werden konnten, weil kein Lohn auf dem Konto gewesen ist. Die Arbeitsbescheinigung die ich vom Arbeitgeber erhalten habe, kann ich auch nicht bei der Agentur für Arbeit abgeben, weil vom 01.09 bis 25.09   0 Euro eingetragen sind. Das ist ja gegenüber für mich eine Minderung des Arbeitslosengeldes. Da es nicht korrekt ausgerechnet werden kann. Wo kann ich mir denn Überbrückungsgeld am besten leihen? Sozialamt? Agentur für Arbeit? Ich bin echt ratlos :(

Sorry aber verständlich ist es vom Arbeitgeber schon. Burnout :D sorry aber das ist iMo so eine Trend Krankheit,die nicht nachweisbar ist. Ärzte distanzieren sich von langen, teuren Untersuchungen die sowas evtl nachweisen könnten. Also Urlaub mit Bezahlung. Soviel dazu. Nicht für ungut.

Allerdings muss der AG weiter Lohn fort zahlen bis zum Ende des AV. DU könntest also rechtlich gegen vor gehen.

Als OT: Mach das nicht öfters. Wenn der nächsten AG Referenzen des Vorgänger sehenwill, bekommst du iwann nie wieder einen Job.

Ich möchte lösen:

AG soll hier Arbeitgeber heißen. Es gibt weitere 30 bis 40 mehr oder weniger denkbare weitere Möglichkeiten, was diese Abkürzung bedeuten könnte.
https://de.wikipedia.org/wiki/AG

AV soll Arbeitsvertrag bedeuten. Eine Liste mit dieser und 39 weiteren Bedeutungsmöglichkeiten gibt es hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/AV 

Was "OT" in mistergls letzten Antwortabsatz bedeutet, wird hier erklärt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Off-Topic

    . ___________________________________________ .

Die Unterstellung, dass Existence90s den Burnout nur vorgetäuscht habe, empfinde ich unverschämt frech. Wir haben aktuell eine Weltbevölkerung von 7, 5 Milliarden Menschen. Da scheint so ein Einzelschicksal aus Sicht eines unbetroffenen Dritten hinnehmbar zu sein (vergl. 4:10 - 4:47 in https://youtu.be/-VfkmVKKhwk ).

Ich aber finde, dass es sinnvoll ist, jedem Menschen, dem es nicht gut geht, so weit es möglich ist, seine Würde zu erhalten und ihm Teilhabe zu ermöglichen.

Unverschämt arbeitgeberfreundliches Klima hingegen bewirkt indirekt unter anderem folgendes

- Neubau und Aufstockung von psychosomatischen Reha-Fachkliniken

- Zunahme der Kinderarmut

- weitere Gesundschrumpfung der deutschen Bevölkerung

https://youtu.be/vHOJl8Q21P4

Doch wie lässt es der Demotivationstrainer Nico Semsrott so trefflich von seinem Auditorium im Chor aufsagen: "Ich allein kann ja sowieso nichts ändern."

https://youtu.be/OJnc7pg0bCA

@QuBus

Ich habs versucht so zu schreiben, das ich ihn nicht pers. angreife damit. Wollte ich auch nicht.

Alles andere erliest sich mMn aus dem Kontext heraus. Kontext zu erlesen ist aber nicht jedermans Sache.

PS: Ich hätt ja wenn schon, lieber eine Stellungnahme von FS (Fragesteller).

Sorry aber verständlich ist es vom Arbeitgeber schon. Burnout :D sorry aber das ist iMo so eine Trend Krankheit,die nicht nachweisbar ist.

Was soll eine solche Unterstellung, die Du mit dieser Aussage verbindest?!?!

Daran ändert auch das scheinheilige "Nicht für ungut." nichts!

Es ist wohl kaum an Dir, das hier beurteilen zu können!!

@Familiengerd

PS: Immer noch keine Stellungnahme des FS. 

@mistergl

Ja und?

Du kennst die Gründe der bisherigen Nichtreaktion doch überhaupt nicht!

Oder ist das - als weiteres Vorurteil - für Dich jetzt die Bestätigung Deiner Unterstellung?

Im Übrigen würde ich auf solch eine Antwort auch nicht reagieren! Alles Notwendige ist in der Frage gesagt.

@mistergl

Ich habe in einem Sicherheitsunternehmen gearbeitet. Ich habe monatlich 240 bis 276 Stunden gearbeitet. (Obwohl dies auch nicht rechtlich ist in einem Sicherheitsunternehmen laut deren Tarifvertrag für das Wachgewerbe in der Bundeswehr.) Wenn ich überlege das die Firma auf meiner Arbeitsbescheinigung: ,,keine vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit" eingetragen hat und daneben steht ca. 54 Std. /Woche bekomme ich das kotzen. Ich hatte Tagschicht als auch Nachtschicht gearbeitet 12 Stunden Schichten. 12 Stunden Arbeit und dann hast du 12 Stunden Frei und dann wieder 12 Stunden Schicht usw. Aufgrund von Personalmangel waren das auch mal 7 oder 8 Tage am Stück. (Es gilt eigentlich so das man 3 Tag 3 Nacht und 3 Frei hat!). Man hat mal 7 Nachtschichten am Stück gefahren...man wurde aus den Freischichten heraus angerufen und sollte arbeiten kommen. Bist du nicht ans Handy gegangen wurde einem gedroht man könnte irgendwelche Nachteile deswegen bekommen. Wir wollten eine Rufbereitschaft die aber natürlich für den Fall der Fälle auch extra entlohnt werden sollte. Arbeitgeber war dagegen gewesen Rufbereitschaft zu bezahlen. Die Leute durften nicht krank werden sonst wurde denen mit rauswurf aus der Firma gedroht! Eine Arbeitskollegin war 14 Tage krank gewesen...Sie wurde als sie wieder gesund gewesen ist, von unserem Chef beiseite genommen und es wurde ihr gesagt, 4 Tage Krank bezahlt die Firma und für die restlichen 10 Tage Krank möge Sie doch ihren Urlaub nehmen ansonsten wird ihr Arbeitsverhältnis nicht verlängert. Solche Drohungen gehen überhaupt nicht. Nur damit die Firma sagen kann, wir sind ein Sicherheitsunternehmen wo keine Arbeitnehmer krank werden. Ist ja klar die wollen die Quote sehr gering im Monat halten. Mir wurde auch schon erzählt das eine gewisse Quote an Krankheit im Jahr stehen darf zu einer bestimmten %Zahl. Und die %Zahl dürfte im Jahr an Krankheit nicht überschritten werden. Wahrscheinlich auch deswegen immer das ja wenn du krank bist das du dafür deinen Urlaub nehmen sollst. Dazu kommt noch das Kollegen gemobbt werden, oder aber hinterm Rücken über die geredet wird.

Das man dadurch irgendwann Psychisch daran kaputt geht keine Frage... Wenn das Schichtsystem so wie es eigentlich sein soll mit dem 3/3/3 Prinzip nicht funktioniert und man mehr arbeitet und weniger bis garkein frei hat kann es nicht anders ausgehen. Mach das mal über 1 Jahr mit...laut Arbeitsvertrag dürfen es nicht mehr Schichten sein als 17 beziehungsweise 17 mindestens im Monat... habe den Arbeitsvertrag grade nicht vorliegen aber ich meine es sind mindestens oder höchstens 17 Schichten... wir waren bei 20 - 23 mal auch 24 Schichten im Monat. Somit kann man an den Fingern abzählen wie viel freie Tage man im Monat hatte und das diese freien Tage nichtmal 3 Tage am Stück waren sondern ganz blöde verteilt gewesen sind...Der Arzt hat mir gesagt es ist zuviel gewesen was ich an Schichten gekloppt habe und hat mich psychisch alles sehr runtergezogen...deshalb hat er mich als Burnout eingestuft. Ich möge mir einen anderen Beruf suchen, da dieser Beruf einen auf dauer nur kaputt macht. So die Aussage von meinem Hausarzt.


So...FS hat geantwortet!

Hast du Rechtsschutz? Dann kontaktiere einen Rechtsanwalt, der sollte dir richtig weiterhelfen können... Hast du keinen Rechtsschutz musst du wissen was es dir wert ist. Eine erste Beratung wäre aber auch dann hilfreich und sollte nicht die Welt kosten! Alles andere is verschwendete Zeit! Viel Erfolg!

Anwalt  oder Gewerkschaft einschalten  für die 6 Wochen muss der Arbeitgeber zahlen sonst ist das betrug!

Wende dich erst mal ans arbeitsamst /Jobcenter  die könne  das auch   in Vorleistung übernehmen oder gehe  sonst zum sozialamt aber  jeder der 3 wird das was sie dir zahlen    zurückfordern sobald dein ex Arbeitgeber zahlen Mus bzw  gezahlt hat! (das Amt was  das macht (Geld  erst mal vor streckt) )

sonst ist das betrug

Das ist Unsinn!

"Betrug" gehört zu Strafrecht, und Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis gehören zum Zivilrecht!

Setz den Arbeitgeber in Verzug und klage deinen Lohn ein. Deine Zusatzkosten für Aussenstände kannst du dem Arbeitgeber nicht zusätzlich in Rechnung stellen. Für sowas hat man Rücklagen.

Kann ich direkt zum Arbeitsgericht gehen und den Lohn einklagen? Ich habe soetwas noch nie erlebt oder gemacht.

@Existence90

Gib ihm zunächst eine Frist. Ist die verstrichen kannst du direkt zum Arbeitsgericht gehen und die Klage einreichen.