Arbeitgeber Wechsel ummelden

2 Antworten

Das Finanzamt hat damit nichts zu tun. Es ist Sache des alten Arbeitgebers Dich abzumelden und dazu gibt es eine Bescheinigung, die er Dir aushändigen muss. Der neue Arbeitgeber kann Dich ganz normal anmelden, wenn er sagt das geht nicht, stimmt etwas nicht bei ihm oder seinem Programm. Solltest Du noch irgendwo gemeldet sein, wird sich die Krankenkasse oder das Jobcenter melden. Dann belegt man das mit der Anmeldung, die man vom alten AG bekommen hat.

Noch was, weil Du Finanzamt schreibst. Wenn Du dem Arbeitgeber die Steuer-ID und die Steuerklassenbescheinigung nicht vorgelegt hast, kann er Dich nicht anmelden. Die bekommst Du problemlos beim Finanzamt.