Arbeitgeber verstorben, kein Arbeitszeugnis... Was nun?

6 Antworten

Hallo Apo,

zunächst mal ein Zitat:

Beim Tod des Arbeitgebers geht die Pflicht zur Zeugniserteilung trotz ihres persönlichen Charakters auf den Erben über. Der Erbe hat sich anhand der für ihn erreichbaren Erkenntnisquellen bis zur Grenze der Unzumutbarkeit eigenes Wissen zu verschaffen und solches, notfalls mit Unterstützung durch Hilfspersonen, zu vervollständigen. Hat der zur Zeugniserteilung verpflichtete Erbe allerdings keine eigenen Kenntnisse und kann er sich solche auch nicht auf zumutbare Weise verschaffen, dann genügt er seiner Pflicht bereits mit der Darlegung dieses Sachverhalts, der Zeugnisanspruch entfällt.

Quelle: Hein Schleßmann, "Das Arbeitszeugnis", Verlag Recht und Wirtschaft

Bleibt also zu klären ob eine Pflicht zur Zeugniserteilung möglicherweise (noch) besteht. Du schreibst... 

Ich bin aus der Praxis ausgeschieden weil ich schwanger wurde... d.h ich war die Schwangerschaft über zuhause und die komplette Elternzeit. 

Wurde das Arbeitsverhältnis denn überhaupt beendet, sei es durch Kündigung, Aufhebung oder Fristablauf?
Wenn ja- wann war das? 
Handelt es sich jetzt um eine völlig neue Praxis oder hat der Arzt die Praxis des Verstorbenen als Nachfolger übernommen? 

Ich wurde gekündigt bzw. ich hatte ihn darum geben.... und eine Woche nach der Kündigung erfuhr ich das ich Schwanger war..... das ganze lief alles zum Nachteil für mich... heute weiß ich das ich da hätte viel einklagen können... aber gut.. Schnee von gestern... mir geht es jetzt um das Zeugnis... hatte weiter unten noch was dazu geschrieben... Wenn Sie das evtl. lesen möchten :)

@Apo123455

Hallo Apo,

so wie du den Vorgang beschreibst ist ein Rechtsanspruch auf Erstellung eines Arbeitszeugnisses nicht (mehr) gegeben. Das sollte dich aber nicht davon abhalten den Praxisnachfolger direkt um Erstellung eines einfachen Arbeitszeugnisses zu bitten. Das macht zwar etwas Arbeit, stellt aber kein wirkliches Problem dar, schließlich bescheidet sich ein einfaches Arbeitszeugnis auf die Angaben von wer, wann und was.
Es sollte einen Zusatz enthalten der erklärt dass du unter dem Praxisvorgänger gearbeitet hast, weswegen keine Angaben zu  Leistung und Verhalten gemacht werden können. 

Im Grunde kannst du dieses einfache Arbeitszeugnis selbst vorschreiben, das ist ganz einfach.


 


Kann dir irgendjemand aus dem Umfeld des verstorbenen Arbeitgebers (z.B. Familie, Bekannte, Nachfolger) wenigstens eine Arbeitsbescheinigung ausstellen mit dem Hinweis, dass der Arbeitgeber am ..... verstorben sei und dass das deshalb kein richtiges Zeugnis, sondern nur eine Arbeitsbescheinigung sei?

Das lässt sich ja dadurch erklären ...

Und wenn Du länger in der Firma tätig warst--sollte das schon

positiv gewertet werden.VG pw(-:

Nachfolger fragen, sonst das fehlende Arbeitszeugnis in der nächsten Bewerbung begründen.

Sein Nachfolger sollte eines machen können

Das wäre eine Möglichkeit.

Aber in diesem Zusammenhang wären zunächst die genauen Umstände interessant. Die Frage wurde nämlich ziemlich spartanisch formuliert.

Ich würde gerne wissen:

° Warum liegt kein Zeugnis vor?

° Wann ist der Mitarbeiter ausgeschieden?

° Wann wurde das Zeugnis (wie) beantragt?

° Wie ist die Firmenhierarchie? Konnte nur der jetzt Verstorbene das Zeugnis ausstellen?

@Apo123455, Du solltest uns keine unnötigen Rätsel aufgeben !!!

@verreisterNutzer

Hallo :)

ja ich habe da vorher was falsch gemacht..... Eigentlich sollte da noch ein Text dazu ;) und das oben nur die Überschrift.....

ALSOOO....

Ich bin aus der Praxis ausgeschieden weil ich schwanger wurde... d.h ich war die Schwangerschaft über zuhause und die komplette Elternzeit. Mein Sohn geht jetzt dann in den Kindergarten und daher würde ich das Zeugnis jetzt für die Bewerbungen brauchen.... Hatte angerufen weil mit der Chef (der ja nun tot ist) damals gesagt hat "schreiben Sie sich einfach selber ein Zeugnis und schicken es mir per eMail ich druck es dann aus, unterschreibe es und schicke es Ihnen wieder zurück".... Ich hatte da um ehrlich zu seien nicht mehr dran gedacht... jetzt wo ich mich aber Bewerben möchte brauche ich ja eins..... und wollte die Unterlagen komplettieren...

Ich rief also an und da erfuhr ich das der frühere Chef verstorben ist bzw. es die Praxis eigentlich nicht mehr gibt weil sie verkauft wurde... und die Helferin sagte mir dann auch gleich das Sie das nicht machen da sie mich ja nunmal nicht kennen und somit gar nicht bewerten könnten.... Erscheint mir ja einleuchtend, daraufhin fragte ich ob Sie mir nicht nen 3Zeiler schreiben können von wegen das der Chef verstorben ist, die Praxis verkauft wurde und er mich darum nicht bewerten könnte.... damit in meinen Unterlagen wenigstens hervorgeht das da nichts fehlt sondern der Chef eben tot ist...

Und jetzt....?

@Apo123455

Hi,

für die Beurteilung Deines Zeugnisanspruchs: Zu welchem Datum bist Du offiziell ausgeschieden (Datum der Abmeldung bei Deiner Krankenkasse)? 

@Apo123455

Und wann ist der Betrieb verkauft worden, d.h. an den jetzigen Inhaber übergegangen?

@Apo123455

Hallo noch´ma....

zum 31.01.2011 bin ich ausgeschieden... Das ganze lief damals leider sehr zum Nachteil für mich... eine Woche später erfuhr ich das ich Schwanger bin... und somit wurde es mit dem neuen Job nichts.... (heute weiß ich das ich da ne menge hätte einklagen können.... aber gut nun ist es so und ich zufrieden damit)....

Die Praxis wurde meines Wissens einfach nur verkauft... der Arzt ist verstorben und die Praxis wurde dann verkauft... so hab ich das verstanden..... aber genaueres weiß ich da natürlich nicht... Ich sagte am Telefon ja das ich es ja verstehen könnte und auch nachvollziehen kann das man mir kein Zeugnis ausstellen kann... da man mich ja nunmal nicht bewerten kann... woher auch wenn man mich nicht kennt... aber ich hätte gerne von der neuen Praxis ein schreiben "bla blaaa... alter Arbeitgeber verstorben... wir können Frau X nicht bewerten da wir nie mit Ihr zusammen gearbeitet haben" (das ganze natürlich in Förmlich :P) die Helferin am Tele war recht zickig "ich kann mir nicht vorstellen das er das macht... und verpflichtet sind wir dazu nicht... rufen sie anfang Julie nochmal an da ist der Chef wieder zu sprechen"..... Ich hatte das Gefühl das man da einfach keinen Bock hat...

@Apo123455

Ja, alles ärgerlich, und letztendlich für den neuen Praxisbetreiber mit Arbeit verbunden.

Gleich vorweg: Ein Rechtsanspruch auf irgendetwas hast Du leider nicht mehr. Sogar die (übergreifende) 3-jährige Anspruchssicherung nach §195 BGB greift nicht mehr. Nun bist Du auf das Wohlwollen des neuen Praxisinhabers angewiesen.

Natürlich solltest Du alles versuchen, wenigstens eine Bescheinigung zu erlangen, nach dem Motto:

"...habe die Praxis am xx.xx.xxxx von meinem zwischenzeitlich verstorbenen Vorgänger, Herrn Dr. YXZ, übernommen. Aus den mir seinerzeit übergebenen Personalunterlagen entnommen, bestätige ich hiermit, dass Frau xxxx yyyyy, geboren am xx.xx.xxxx in der Zeit vom xx.xx.xxxx bis zum 31.01.2011 bei meinem Vorgänger als xxxxxx tätig war. Ort, Datum, Unterschrift."

Bei der erneuten Anforderung Anfang Juli solltest Du nicht mehr über Dritte kommunizieren, d.h. Dich nicht mehr mit einer Helferin einlassen, sondern Dein Anliegen (möglichst) persönlich dort vortragen, d.h. zu einem günstigen Zeitpunkt, den Du am besten kennen solltest, dem Doktor klarmachen, dass Du diese Bescheinigung unbedingt für Dein weiteres Berufsleben benötigst.

Dabei soltest Du Deinen Charme spielen lassen, auf die Tränendrüse drücken -  was auch immer...

Ich würde sogar einen vorgefertigten Entwurf mitnehmen, den er nur noch um die Übernahmedaten ergänzen und von seinen Helferinnen abtippen lassen muss.

Mehr kann ich an dieser Stelle nicht für Dich tun, @Apo123455, aber melde Dich ruhig wieder, sollte es dabei Schwierigkeiten geben.

Viel Glück und Erfolg!

Gruß @Nightstick