Arbeitgeber verlangt Krankheitstages vom Vorjahr?

3 Antworten

Hallo scot80,

die Information zu den vergangenen Krankheitstagen vom letzten Jahr bei einem früheren Arbeitgeber gehören zu den schützenswerten personenbezogenen Daten lt.§3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Nach §13 Abs. 2 BDSG (Datenerhebung) ist die Erhebung personenbezogener Daten (Krankheitstage vom früheren Arbeitgeber) nur zulässig, wenn ... eine Rechtsvorschrift dies vorsieht, der Betroffene eingewilligt hat. In diesem Fall gibt es keine andere Rechtsvorschrift, die dies vorsieht, also dürfen diese Daten nicht erhoben werden.

Nach §14 BDSG ist die Nutzung personenbezogener Daten zulässig, wenn es zur Erfüllung von Aufgaben seitens des AG erforderlich ist. Die Nutzung von alten Krankheitstagen beim früheren Arbeitgeber fällt nicht unter die Erforderlichkeit der Nutzung der Daten.

Des Weiteren kommt auch nicht der §28 BDSG (Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für eigene Zwecke) in Betracht, da hier die Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses (alter Arbeitsvertrag) fehlt.

Ich hoffe, ich konnte die gewünschten Informationen liefern.

Die AOK hat mal in einem Jahreswechselseminar darauf hingewiesen, dass man als Arbeitgeber eine solche Bescheinigung über den neuen Arbeitnehmer oder Bewerber anfordern darf. Es stehen ja auch keine Diagnosen darin sondern nur die Zeiten ärztlich festgestellter AU. Die rechtliche Grundlage für dieses Begehren kann ich dir allerdings auch nicht nennen.

Eben, das fordert dann aber der Arbeitgeber bei der entsprechenden Krankenkasse an. Der Bewerber hat da keinerlei Mitwirkunkspflicht.

Warst Du denn im letzten Jahr schon bei ihm beschäftigt? Wenn nein, dann geht ihn das nichts an und wenn ja, dann müsste er eine Aufstellung darüber haben. Sein Verlangen ist also völlig unsinnig.

Ja das denk ich eben auch aber wo steht das im Gesetz bzw. welches Gerichtsurteil würde diese Annahme bestätigen?

@scot80

Ganz falscher Ansatz. Es sieht nämlich so aus: Er muss Dir die rechtliche Grundlage für die Berechtigung seiner Forderung nachweisen. Es besteht in diesem Land immer noch die Unschuldsvermutung. Wenn er also meint, dass er zu diesem Auskunftsersuchen berechtigt ist, dann muss er Dir die gesetzliche Grundlage dafür nennen.