Arbeitgeber ruft meinen Vater an! Rechtsfrage

12 Antworten

das ist in der Tat ein Bruch des Vertrauensverhältnisses und ein Verstoß gegen den Datenschutz.

was kann ich dagegen tun?

@xxtimitxx

Dich ärgern, den Chef anrufen und auffordern Dir nicht hinterher zu reden und das Ganze abhaken

@Maximilian112

rechtlich nichts rein zu drücken? Weil mein Ärger steigt gerade ins Unermässliche

Es ist ihm selbstverständlich Gesetzlich verboten mit irgendjemanden darüber zu reden warum man dich nicht brauchen kann.

richtig: DAS ist es was "timit " ärgert: das er(sie) nicht zu gebrauchen ist. das will er(sie) nun am eigenen vater auslassen...wir ärmlich.... aber : zeitgeist (wullffen)

Nein darf er nicht.

Zudem finde ich es seltsam, dass sich dein Ex-Chef vier Monate danach bei deinem Vater meldet.

Wäre dein Vater schlau gewesen, hatte er mit den Worten "Das geht mich nichts an - meine Tochter / mein Sohn ist volljährig" wieder aufgelegt.

Suche dir einen Anwalt für Arbeitsrecht. Wer weiß, was dein ehemaliger Chef sonst noch so anstellt in der Sache.

Der Arbeitgeber sowie auch der Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet einen Kündigungsgrund innerhalb der Probezeit anzugeben.

Der Anruf bei deinem Vater und die angabe von Kündigungsgründen ihm gegenüber, ist meiner Meinung nach ein Verstoß gegen den Datenschutz. Wenn du dagegen vorgehen möchtest, zumal du ja auch sagst das die angegebenen Gründe (teilweise) nich zutreffend sind. Könntest du evtl eine Unterlassund dieser Behauptung erwirken. Hierzu solltest du dich an einen Anwalt wenden.

@tomac01: gehst Du wegen so etwas zum Anwalt??

@Maximilian112

ich würde es machen wenn das geht, allein nur darum um ihm zu zeigen das es so nicht geht!

@Maximilian112

Das "wegen so was" kann weitreichende Folgen für den / die Betreffende(n) haben.

Wenn die Behauptungen nachweislich nicht stimmen, kann es ja nicht sein, dass einem der weitere Berufsweg wegen Verleumdung schwer(er als nötig) gemacht wird.

Seit deinem 18. Geburtstag darf er das nicht mehr! Es bringt allerdings nichts, Wut zu hegen. Gib ihm die Chance, sich schriftlich zu entschuldigen für die Datenschutzverletzung, setze ihm in dem Schreiben einen 14tägigen Termin (Datum erforderlich!) und wenn er nicht reagiert hat, dann erst mal einen Schiedsmann einschalten. Da kann man meistens schon ganz viel klären und dein Ex-Chef ist nicht so sehr im Verteidigungszwang wie vor Gericht. Da kann man eher mal einen Fehler zugeben. Mag lange dauern, aber vielleicht ist er dir mal dankbar dafür und beim Schiedsmann kannst du auch nachhaltiger anmerken, dass so eine Rechtsverletzung auch unheimlich diskriminierend ist. Übrigens kann man auch bei einem Schiedsmann Kostenfreiheit beantragen, wenn man wenig Einkommen hat. Die Adresse des zuständigen Schiedsmannes erfährst du beim Amtsgericht. Falls dein Exchef dann immer noch auf arrogant macht oder gar nicht erst auftaucht bleibt dir immer noch der Klageweg (wegen Verleumdung und übler Nachrede, Datenschutzverletzung) und den hätte er sich dann verdient. Wenn in einer Klageschrift drin steht, dass ein Versuch beim Schiedsmann ohne Erfolg blieb, dann sieht das Gericht deine außergerichtlichen Bemühungen, die Klage ist dann nicht mutwillig. Allerdings sollte auch die Kommunikation mit deinem Vater besser laufen, was ist denn das, dass du mit 20 Jahren im Rechtfertigungszwang bist anstatt dass er dir vertraut?'! Macht mal ein Papa-Sohn-Tag und sprecht mal über die wichtigen Dinge des Lebens. Alles Gute für dich und bleib gelassen.