Arbeitgeber Rücktritt vom Vertrag?

6 Antworten

deine Situation ist für mich nachvollziehbar  und ich verstehe genau, was du meinst. 

ohne im Moment genau die juristischen Feinheiten mit Recht, Unrecht, Vertragsrecht beim Arbeitsvertrag, dem Recht zum Rücktritt vom Vertrag etc. zu kennen: warum auch immer diese faule Pflaume in deinem Führungszeugnis klebt, wissen wir nicht, und es steht uns auch nicht zu,  darüber zu urteilen. es ist deine Sache, die im Moment nicht förderlich für dein Vorhaben ist (das war dir vorher bewusst).

leider funktioniert unsere Gesellschaft so, dass dieser blöde Zettel dir das Leben ziemlich schwer machen kann. ich glaube der springende Punkt ist, dass bei allem Beruflichen, was du in der Zukunft vorhast, dieser Zettel dein treuer Begleiter sein wird. Das ist, so glaube ich, deine Lektion.

heißt in dem konkreten Fall, dass du natürlich am 10. August bei deinem neuen Arbeitgeber vorsprechen kannst.  Dein Recht hin, dein Recht her, die Absicht deines Arbeitgebers hin oder her;  entweder du siehst super aus, hast super Fähigkeiten, kannst granatenmäßig reden oder du hast sonst irgendwelche göttlichen Gaben,  die die Aussage auf dem Führungszeugnis hinfällig machen.

Das hört sich nicht toll an im Moment, keine Frage. Allerdings sehe ich eine Kombination von einem nicht leeren Führungszeugnis und dem  persönlichen Bestreben, einen Job auszuführen. Und das ist dein Trumpf, vielleicht nicht am 10. August. Bleib auf deinem Weg, das Zeugnis wird irgendwann unwichtig.


alles Gute 😈

Vielen Dank für die ermunternden Worte, Danke! :)

@Alfforno

sehr gerne 😉

wir  haben ALLE in der einen oder anderen Form "Dreck am  Stecken",  bei den einen bleibt es geheim, bei den anderen kommt es später ans Tageslicht, und andere gehen und nehmen es wieder mit. 

betrachte diesen blöden Zettel gegebenfalls als Gutschein für eine Erkenntnis, die dir später im Leben kommt und dir von Nutzen sein wird, weil,  du hast dafür bezahlt. So sind die Gesetze auf unserem Planeten. 


Gegenfrage.....bringt es dir etwas im Lebenslauf, wenn du, falls es rechtens sein sollte, daß du da arbeiten darfst, wenn du diesen Job eh nur kurze Zeit haben wirst (Probezeit etc.) Jeder neue AG danach wird sich Gedanken machen, warum Du nach kurzer Zeit da schon wieder weg bist. 

Danke, da hast du recht.

Wenn du ihm das nicht während des Vorstellungsgespräches gesagt hast und der Arbeitgeber hat den Vertrag "im guten Glauben" unterzeichnet, bevor er davon Kenntnis hatte, hat er das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Immerhin hast du dann diese wichtige Information über deine Person vorsätzlich verschwiegen und ihn somit vorsätzlich in die Irre geführt.

So ist es!

Und einen Arbeitsgerichtsprozess würde der Fragesteller mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verlieren.

Mein Rat: Der Fragesteller sollte es nicht noch schlimmer machen als es ohnehin schon ist...!

@verreisterNutzer

Ja, einen Arbeitsgerichtsprozeß würde er verlieren. Da bin ich mir auch ziemlich sicher.

So einfrage ist nie gefallen und vorsätzlich verschwiegen habe ich ja nix...ich habe es ja schließlich aus einen stücken erzählt.

@Alfforno

Der Arbeitgeber wird dir im Vorstellungsgespräch gesagt haben, dass du ein Führungszeugnis beantragen und vorlegen mußt. .

Wenn Du den Vertrag unter falschen Voraussetzungen (Führungszeugnis) unterschrieben hast, ist er ungültig und Du kannst in Regresss, für die Kosten der Neubesetzung, genommen werden.

Verstehe ich nicht!? Ich wurde nie gefragt ob ich vorbestraft bin! Erst als der Vertrag bei mir eingegangen ist habe ich gesehen was für unterlagen ich mit dem Vertrag wieder abgeben muss, darauf hin habe ich ihn Telefonisch aufgeklärt. Wo habe ich jetzt bitte schuld? 

@Alfforno

Es kommt 1. auf die angestrebte Tätigkeit an und 2. wie relevant der Eintrag zu dieser Tätigkeit ist. Aber grundsätzlich sollte man mit solchen Dingen sensibel umgehen.

Hätte eine schriftliche Kündigung bei dir Einfluss auf den Hartz IV Satz? Sprich hätte es einen Vorteil wenn du dem Arbeitsamt eine Kündigung vorlegen könntest? Ich würde an dieser Frage entscheiden was ich tue.

Du hast eine Probezeit, in dieser kann dich der AG ohne Angabe von Gründen kündigen. Allerdings nicht per se fristlos. Die Fristen stehen in dem Vertrag, den du unterschrieben hast. Wenn du diese Sache ausfechten willst könntest du also möglicherweise die Entlohnung für ein paar Wochen herausschlagen. 

Problematisch ist es wenn der AG dich irgendwann gefragt haben sollte ob du vorbestraft bist und du es abgestritten hättest. In dem Fall wäre eine fristlose Kündigung noch vor Arbeitsbeginn gerechtfertigt. 

Wenn du die Kündigung fürs Arbeitsamt brauchst würde ich dem Arbeitgeber den unterschriebenen Vertrag in die Hand geben und sagen dass er dir eine Kündigung ausstellen soll. Falls im Vertrag eine Kündigungsfrist während der Probezeit genannt ist würde ich ehrlich gesagt auch auf die Entlohnung für diese Zeit bestehen. Falls die Reaktion dann ist, dass sie dich dann fristlos kündigen, ist es eben so. Aber dann hast du es wenigstens versucht.

Das du diese Kündigung juristisch anfechten kannst bezweifle ich stark.