Arbeitgeber meldet einfach ab .Krankenkasse möchte Krankengeld für ein Jahr zurück?

3 Antworten

Wenn dein Freund bis März gearbeitet hat und ab dem 09.06.17 krank war, was war dann in der Zwischenzeit?

Für mich sind hier einige Dinge unklar:

  1. Nach welchen Unterlagen hat die Krankenkasse das Krankengeld berechnet - es müssen doch vom Arbeitgeber Berechnungsdaten vorgelegen haben?
  2. Was wurde vor Gericht entschieden, was steht im Gerichtsurteil?
  3. Bestand bei Beginn der Erkrankung eine Versicherung mit Krankengeldanspruch?
  4. Wo kommt die Abmeldung rückwirkend zum 20.02.17 jetzt plötzlich her?

Wenn der Arbeitgeber gemäß Gerichtsurteil das Arbeitsentgelt bis Juli zahlen musste, müsste die Abmeldung zum 31.07.17 erfolgen bzw. zum Ende der Lohnfortzahlung (20.07.17). Dann besteht Krankengeldanspruch. Dein Freund soll der KK das Urteil vorlegen.

Mir ist auch einiges unklar. Ohne Vorliegen aller Unterlagen (Arbeitsvertrag, Krankmeldungen, Kontoauszüge, Gerichtsurteil usw.) kann man hier nur spekulieren.

Sollte bei der Krankenkasse keine Klärung erfolgen, kann vielleicht der Rechtsanwalt weiterhelfen, der den Arbeitnehmer offensichtlich seinerzeit vertreten hat.

Fragen über Fragen - Ideen über Ideen...

Anm.: Es erscheint mir grundsätzlich problematisch, wenn Leute für andere (z.B. für Freunde) fragen.

@verreisterNutzer

Das sehe ich auch so, vor allem wenn sie nicht alle Informationen beisteuern, die für eine Beurteilung nötig sind.

am besten alle Unterlagen zusammenpacken und der Krankenkasse vorlegen - wie du schon vorgeschlagen hast. Die kümmern sich dann schon.

Er hatte im Februar und März Überstunden geleistet. Er hatte ein Vertrag von 12 Stunden die Woche . Hat aber in den 2 Monaten 80 überstunden die er abbummeln sollte. Das hieß im April und Mai frei. Dann hatte er noch Urlaub von 24 Tagen die er nahm. Daher die 2 Monate frei. Die AOK hatte von den letzten Abrechnung berechnet weil der Arbeitgeber diese nie der AOK geschickt hatte. Dann hat der Rechtsanwalt das übernommen und Lohn bei Gericht eingeklagt. Was gewonnen wurde.

@Sandratini25

Dann kann die Abmeldung zum 28.02.18 nicht stimmen. am besten alle Unterlagen der AOK vorlegen, damit die das klären. Gleichzeitig aber Widerspruch gegen den Bescheid über die Krankengeld-Rückzahlung einlegen. Vielleicht kann der Anwalt noch einmal helfen.

Erstmal Anzeige gegen den AG erstatten wegen Sozialbetrug.

Das könnte man natürlich machen, aber das wäre aus meiner Sicht "mit Kanonen auf Spatzen schießen".

Ich würde mich erst einmal mit meinen gesamten Unterlagen bewaffnen und würde persönlich (!) bei der Krankenkasse vorsprechen. Vielleicht ergibt sich schon daraus, dass der Arbeitgeber zu Unrecht abgemeldet hat, und die KK wird gegen den Arbeitgeber aktiv.

Sollte das dort nicht zu einer Klärung führen, kann man immer noch den Rechtsweg einschlagen.

Da kann nur ein Anwalt helfen der sich damit auskennt aber soweit ich weiß kann der Arbeitgeber so was nicht machen ist mir jetzt neu

Den Beratungsschein bekommt er erst in 2 Wochen beim Gericht.

aufjedenfall dran bleiben und so wie Monti es auch sagt anzeige erstatten