Arbeitgeber leiht Arbeitnehmer Summe ohne es schriftlich festzuhalten

7 Antworten

Gerade wenn es sich nicht nur um 10€ unter Freunden handelt ist es doch eigentlich selbstverständlich sowas nur schriftlich zu vereinbaren. Der Schuldner könnte den Erhalt des Geldes auch einfach verleugnen bzw. erklären, dass es sich um eine Schenkung handelte und man ihm daraus jetzt noch einen Strick drehen will. Auch wenn das natürlich nicht legal ist, aber das sollte ja jeder wissen.

Dagegen ist das restliche Gehalt einklagbar.

Das dachte ich mir schon.

Hat Dein Chef irgendeinen anderen Nachweis für das geliehene Geld? Er hat es ja hoffentlich nicht in einem Koffer voll Bargeld überreicht - vielleicht einen Überweisungsbeleg, Kontoauszug oder ähnliches? Das wäre schonmal der Beweis, dass es dieses Darlehen gegeben hat. Alternativ könntest ja auch Du oder jemand anderes bezeugen, dass der Transfer stattfand.

Dein Ex-Kollege soll ruhig mit dem Anwalt "drohen" - er weiß ja, dass er Geld von Deinem Chef gekriegt hat, und über kurz oder lang kann das auch vor Gericht bewiesen werden. Mit diesem Wissen wird er nie und nimmer klagen, das ist eine leere Drohung.

Rechtlich sind das Darlehen und die ausbleibende Gehaltszahlung allerdings zwei getrennte Fälle. Das Gehalt wird Dein Chef ziemlich sicher zahlen müssen. Aber an seiner Stelle würde ich damit auch abwarten.

ohne Zeugen ist das wohl aussichtslos, auf Zahlung kann der AN sogar den Anwalt einschalten. Er kann den Erhalt des "Darlehens" abstreiten.

Das Geld was Dein AG geliehen hat ist sehr wahrscheinlich futsch. Da steht es Aussage gegen Aussage- eben weil nicht schriftliches Existiert. Dein AG ist verpflichtet das restliche Gehalt auszuzahlen, da ein schriftlicher Vertrag besteht. Zumal das Drlehen so rein gar nichts mit einer Gehaltszahlung zu tun hat.

Vorschuss auf Arbeitslohn oder Privat-Darlehen bedürfen keiner Schriftform. Wer einen Forderungsanspruch hat, muss den glaubhaft machen.

Insofern wäre dein Chef im Vorteil: Er erstellt er eine Abschlussrechnung abzgl. Vorschuss/Darlehensforderung, d. h. er verrechnet diese Forderung mit dem ausstehenden Restgehalt.

Nun müsste der Ex-Arbeitnehmer auf rückständiges Gehalt klagen und dafür Beweis antreteten, nie ein Darlehen bekommen oder es bereits zurückgezahlt zu haben. Kann er das? Eben :-)

G imager761

Gibt es hierzu einen Paragraphen?