Arbeitgeber hat mich nicht angemeldet. Was tun?

8 Antworten

Für ein Arbeitsverhältnis braucht es keinen schriftlichen Vertrag. Wenn er nicht durch einen Vertrag nachweisen kann, dass es sich um einen Werkvertrag handelte, ist es definitiv ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit allen damit zusammenhängenden Rechten und Pflichten.

Lasse Dich bei der Arbeitsagentur beraten, dafür sind die da, außerdem steht Dir nach diesem Jahr Arbeitslosengeld zu. Wenn der Arbeitgeber keine Beiträge zahlt, ist das nicht Dein Verschulden, sondern seins.

Keinesfalls kann Dir irgendjemand Schwarzarbeit vorwerfen, Du hast diesbezüglich die weit besseren Karten.

wunderkind0815 
Fragesteller
 29.10.2012, 14:42

Das beruhigt mich. Vielen Dank.

So wie ich das verstehe, hast du dich als Freiberuflerin einsetzen lassen, in der Regel für Zeiten, denen ein fester Mitarbeiter fehlt. Nun bist du raus. Als selbständige hast du sicher einen Vertrag abgeschlossen - über Arbeitsstunden und deren Vergütung. Ich verstehe nicht ganz, weshalb du jetzt die Rechte eines Arbeitnehmers/Angestellten beanspruchst. Als Selbständige hast du dich eben selbst zu versichern, die Steuern nachzuzahlen, Rentenbeiträge einzuzahlen - oder dich davon befreien lassen, dein Gewerbe anzumelden. Die Rechte eines Angestellten hast du in diesen Punkten nicht, also auch keinen Kündigungsschreiben oder ähnliches.Vergiss das Finanzamt nicht, die wollen von dir noch Geld für deine Einkünfte. Anmelden braucht dich der Arbeitgeber nirgends. Das hast du wohl vergessen. Mit deiner Frage beim Betrieb wurden sie hellhörig, sicher wollen sie sich nichts unterstellen lassen, wie Scheinselbständig oder mündlich vereinbarte feste Anstellung. Du hast aber das Recht ein qualifiziertes Zeugnis zu bekommen, musst es nur schriftlich beantragen.

wunderkind0815 
Fragesteller
 28.10.2012, 14:06

ICh war in einem völlig anderen Bereich eingesetzt. Also war von Anmeldung seinerseits die Rede, da ich meine Selbständigkeit weiter nicht ausgeführt habe.

flauschi1  28.10.2012, 14:42
@wunderkind0815

Anmeldung wofür? du bekamst doch tägl. eine Arbeit bezahlt, sogar ohne Rechnung. Ein selbständig Tätiger kann die Arbeit annehmen oder ablehnen. Vertraglich wars ja immer noch bei diesem Unternehmen. Lies deinen eigenen Vertrag mal durch.

Mit deinem Schreiben bist du schon seeehr spät drann!!!! Nehme die Bescheinigung wo drauf steht das er dich Angemeldet hat mit sowie deine lohnabrechnungen und die Kündigung.* Wenn du keine Schriftliche Kündigung hast, so arbeitest du automatisch weiter, das brauchst du Ihn aber nicht zu sagen.* Nehme diese Unterlagen und gehe sofort zur Gewerkschaft und zum Arbeitsamt. Bei der Gewerkschaft musst du Ihn Anzeigen wegen "Arbeiten ohne Versicherungsschutz bzw Sozialgeldabfur". Das gleiche Meldest du dann beim Arbeitsamt. Gehe so diesen Weg wie ich dir Beschrieben habe, nicht das daß Arbeitsamt dich noch belangen wird wegen "Schwarzarbeit". Und wenn die Gewerkschaft feststellt das du Unterbezahlt würdest, muss die Firma dir noch Geld Nachzahlen. Und sage Ihnen alles was du weißt, welche Kollegen noch Betroffen sind usw.. Wenn du das nicht machst, könntest du im Nachhinein noch Probleme kriegen. Dieser Fall liegt nämlich im "Öffentlichen Interesse".** Erledige das sofort morgen Früh.**

wunderkind0815 
Fragesteller
 29.10.2012, 14:43

Das werde ich tun. Vielen Dank.

was heisst, deine versicherung zahltest du selber? meinst du damit die krankenversicherung? und welchen anteil davon hast du selber bezahlt? den arbeitnehmeranteil oder den kompletten anteil? wie warst du dort versichert? als angestellter??

wunderkind0815 
Fragesteller
 28.10.2012, 13:13

Ich wollte als Kinderbetreuerin frei arbeiten und hatte mich bei der Privaten KV versichert. Das heißt, ich hab komplett die Krankenversicherung gezahlt.

huibu01  28.10.2012, 13:17
@wunderkind0815

ja dann bist du ja quasi selbständig gewesen. dann verstehe ich nicht ganz die frage nach der festanstellung.

aber du hast die optimalen voraussetzungen, um deine stunden vor gericht als selbständige einzuklagen, falls du noch nicht alles bezahlt bekommen hast oder sittenwidrig bezahlt worden bist. vorausgesetzt natürlich, dass du für die firma auch wirklich als kinderbetreuerin gearbeitet hast.

das kann sich evtl. für dich lohnen, denn ich gehe mal davon aus, dass du als selbständige sicher einen höheren stundensatz gehabt hättest, als als angestellte.

vor dem arbeitsgericht wird es dann etwas schwierig, zu begründen, warum du zu einer festanstellung gedrängt hast. da solltest du dich wirklich von einem spezialisierten anwalt beraten lassen, nachdem du durchkalkuliert hast, ob sich eine klage für dich lohnt.

wunderkind0815 
Fragesteller
 28.10.2012, 13:31
@huibu01

Nein, ich habe alles anfallende Ringsrum gemacht. Geht der Anwalt auf PKH oder müsste ich den selbst zahlen (im Moment nicht möglich)

huibu01  28.10.2012, 14:04
@wunderkind0815

du kannst dir diesen beratungsschein besorgen, dann kostet die erstberatung nur 10 euro. und klar kannst du pkh beantragen und müsstest sie auch bekommen, da du der kläger bist und sicher nachweisen kannst, dass du finanziell nicht in der lage bist, es zu zahlen.

wunderkind0815 
Fragesteller
 28.10.2012, 14:05
@huibu01

vielen Dank.

Konsequenzen hat es ehr für den Arbeitgeber.

Ist die Kündigung schriftlich ergangen, ansonsten bist du nicht gekündigt!

Also wende dich mal an deine Krankenkasse.

wunderkind0815 
Fragesteller
 28.10.2012, 13:03

Ich war ja nichtmal schriftlich angestellt. Nein, es gibt nichts auf dem Papier.

kevin1905  28.10.2012, 16:53
@wunderkind0815

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist auch nicht vorgeschrieben, eine schriftliche Kündigung aber schon. Gibt doch sicher Zeugen, die bezeugen könnten, dass du da gearbeitet hast. Daher würde ich einfach hingehen, bis du eine schriftliche Kündigung bekommst, denn so lange steht dir Lohn zu.

Die Meldung an die Krankenkasse solltest du trotzdem machen, dann wird dein Arbeitgeber mal richtig ran genommen wegen Sozialabgabenbetrug und evtl. Steuerhinterziehung.