Arbeitgeber hat einfach die Schicht geändert - muss ich arbeiten gehen?
Hallo,
in meinem Betrieb arbeite ich im 4-Schicht System, dementsprechend hatte ich Mittwoch auf Donnerstag und Donnerstag auf heute morgen Nachtschicht und nun 2 Tage frei.
Gestern Abend wurde ich um 22 Uhr (Schichtbeginn) plötzlich in meiner Abteilung an einen ganz anderen Arbeitsplatz gestellt, welcher auch ein anderes Schichtsystem hat, nun soll ich aber diese einnehmen Schicht die kurze Nachtschicht (17:00-22:30) einlegen, obwohl ich laut meiner vorherigen Schicht nun frei haben müsste und somit auch was geplant habe! Es hat mir niemand bescheid gesagt, ich wurde erst jetzt angerufen, dass ich in 7 Stunden arbeiten gehen soll!
- Kann ich es einfach verweigern arbeiten zu gehen?
9 Antworten
Normalerweise muß er es so rechtzeitig ankündigen daß mindestens 8h Geschäftszeit dazwischen liegen. Soll heißen, Du mußt noch die Gelegenheit haben zu normalen Öffnungszeiten eventuelle Termine oder Verpflichtungen abzusagen oder zu verschieben. Also theoretisch müßten 16h Vorankündigung ausreichen. Verweigern würde ich mal pauschal nicht nur weil ich dann nicht an einer Geburtstagsparty teilnehmen kann.
Geh arbeiten wenn Dir an Deinem Job etwas liegt.
einfach verweigern?... ich weis es nicht ob das so eine gute idee wäre.
ich würde mal schauen ob das eher eine ausnahme oder ein regelfall ist... jedoch würde ich den betriebsrat darüber informieren und ihn um info bitten wie oder ob das in der betriebsvereinbarung irgendwie geregelt ist.
wenn es eine ausnahme ist würde ich ihn den sauren apfel beissen. wenn das ein regelfall ist würde ich mit meinen möglichkeiten im betrieb auf die barrikaden gehen. kann ja auch nicht sein das man seine freizeit trotz eigentlichen festen und geregelten arbeitszeiten nicht planen kann. noch weniger wenn sie nur wenige stunden vorher bei einem anrufen
Wende dich an den Betriebsrat. Sonst gehst du vielleicht nicht arbeiten, und machst nachher dicke Backen, weil du eine Abmahnung bekommst.
Bis wann heute morgen hast du gearbeitet? So lange noch, daß mit einem Beginn um 17 Uhr die Ruhezeit unterschritten würde? Dann könntest du mit Verweis hierauf die Schicht ablehnen. Allerdings würde sich der Chef das natürlich auch merken - es läuft einfach unfair hier, schwer bis unmöglich sich dagegen zu wehren.
Dann gibts noch den Punkt wie lange vorher eine Schicht angekündigt werden muss.
Das findest du in deinem Arbeitsvertrag (Tarif-).