Arbeitgeber berechnet Std durchschnitt für Lohnfortzahlung bei Krankheit!

2 Antworten

Wenn im Arbeitsvertrag 160 Stunden vereinbart worden sind, musst Du auch für 160 Stunden bezahlt werden, auch bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Wenn Dein Arbietgeber Dir weniger Arbeit als für die vereinbarten 160 Stunden zuweist, kommt er in den sogenannten Annahmeverzug, der im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB in § 615 ("Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko") geregelt ist; dort heißt es in Satz 1:

Kommt der Dienstberechtigte [Anmerk.: Dein Arbeitgeber] mit der Annahme der Dienste [Anmerk.: Deine Arbeitskraft] in Verzug, so kann der Verpflichtete [Anmerk.: Du] für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Das setzt allerdings voraus, dass Du Deine Arbeitskraft für die vollen 160 Stunden anbietest und diese Zeit arbeiten willst.

Bei der Berechnung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall muss nur bei schwankenden, unregelmäßigen Arbeitszeiten der Durchschnitt der letzten 13 Wochen/3 Monate gebildet werden.

Wenn Du allerdings bisher die reduzierte Bezahlung für weniger als die vereinbarten 160 Stunden akzeptiert hast, dann ist das Vorgehen des Arbeitgebers rechtlich nicht zu kritisieren.

Für die Zukunft jedenfalls solltest Du vom Arbeitgeber den Arbeitseinsatz/die Beschäftigung für die vereinbarten 160 Stunden verlangen, dann kannst Du die Bezahlung dafür fordern, auch wenn er Dich für weniger Stunden beschäftigt.

Da in Deinem Arbeitsvertrag 160 Std steht muss er auch die 160 Std zahlen und nicht den Durchschnitt außer ist ist eine entsprechende Klausel im Vertrag.

... genau, man müsste den Arbeitsvertrag vorliegen haben.

Als du gesund gewesen bist, hast du auch nur 100 Stunden bezahlt bekommen.

Jetzt bist du krank und willst 160 Stunden bezahlt bekommen? Komische Welt!

@altermann58

Nun am Anfang hab ich ja 160 Std gemacht nur nach und nach hat er die Std runtergeschraubt damit er nicht Sockels Sozialabgaben bezahlen muss bei uns werden dann Rentner bevorzugt die die Std machen und nein es gibt keine Klausel im Vertrag es steht drin 160Std im Monat.

Danke für die Antworten

@Falcon01

Ich will ja gar nicht die 160 Std bezahlt bekommen sondern nur wissen ob er den Durchschnitt meiner geleistet Std auf die Krankheitsphase berechnen darf so das er meint er bräuchte nur die geleistet Std bezahlen im endeffekt hat er meine Std es waren 81 Std auf 30 Tage gerechnet davon den Durchschnitt so das ich also nur die 81 Std bezahlt bekommen habe das heißt wenn ich nur 8 Std gearbeitet hätte und wäre dann für den rest des Monats ausgefallen würde er die 8 Std nehmen den Durchschnitt davon und am ende hätte er wiederrum nur die 8 Std bezahlt für heißt Lohnfortzahlung das ich für die Zeit die ich krank war meine 40 Std für die Woche bezahlt hätte bekommen müssen egal wieviel Std ich vorher gemacht habe. Hoffe habe mich verständlich ausgedrückt.

Danke noch für die Antworten