Arbeitgeber bei Mieterselbstauskunft?

6 Antworten

Wenn ich die Mieterselbstauskunft bekomme, schaue ich immer, ob es irgendwelche Unstimmigkeiten gibt. Steht der Arbeitgeber drin, und habe ich auch die drei letzten Lohnabrechnungen bekommen, vergleiche ich natürlich als erstes, ob die Angaben stimmen. Dann schaue ich mir in der Lohnabrechnung nicht nur an, was unten rechts als Überweisungsbetrag steht und vergleiche, ob das mit den Angaben in der Selbstauskunft übereinstimmt. Hier gibt es manchmal erhebliche Abweichungen.

Aber es gibt noch mehr Interessantes: Adressangaben, Altersangaben, Kinderzahl, Einstieg beim jetzigen AG. Stimmt irgendetwas nicht mit der Selbstauskunft überein, wird man natürlich nachfragen. Zum Beispiel, lt. Selbstauskunft 1 Kind, aber lt. Lohnnachweis 3. Da wird man stutzig, wenn das Einkommen nicht so hoch ist.

Und was man auch noch feststellen kann: Gibt es eine Lohnpfändung.

Wenn ich mich dann für einen Interessenten entschieden habe und der Mietvertrag unterschrieben ist, kann er/sie am nächsten Tag gekündigt werden und ich kann als Vermieter nichts dagegen machen.

nein, einmal im vertrag, lastet die verantwortung bei dir, wegen arbeitgeber veränderungen wird man nicht gekündigt aus dem mietvertrag

Danke für die Antwort.

Auch nicht, wenn man den Arbeitgeber wechselt, nachdem man schon einen Monat lang in der neuen Wohnung ist?

@Gerhard148

nein, solange du die miete weiterhin pünktlich zahlst ist es egal.

@Gerhard148

korrekt, die selbstauskunft ist nur dafür da, das der vermieter im vorfeld einen eindruck bekommen kann, was für nen fisch der sich da an die angel hängt und an land zieht. Sobald du den Vertrag unterschieben in der hand hältst, ist er gültig und kann nur mit besonderem grund beendet werden, bzw läuft automatisch für die laufzeit, wen er befristet ist.

Ab da, ist es egal was du für probleme hast, solange du die miete "zahlst" (nicht mal pünktlich), kann dir der vermieter nur mit "eigenbedarf" um die ecke kommen oder die hütte fackelt irgendwie ab oder sowas.

Meine vermietung habe ich 2 jahre geärgert und die miete 1 monat zu spät bezahlt. Fazit: Räumungsklage nach 3 mal kündigungsschreiben = abgelehnt, da geringfügig. Es wurde nur vor gericht verhandelt OB oder OB NICHT, ich die miete von vor 2 jahren nach zu zahlen habe.

Fazit: habe vor gericht eingestanden die wohnung zu verlassen, habe eingestanden die fehlende miete nach zu zahlen und einen dauerüberweiser ein zu richten. gesagt getan, aaaber nicht die wohnung verlassen, stattdessen auf räumungsschutz geklagt und noch weitere 3 monate in der bude geblieben und dann formal ausgezogen und schlüssel per post an den vermieter geschickt (mit einschreiben rückschein).

  • du siehst also, sooo einfach wirst du schon nicht wieder obdachlos, wenn du die unterschrift von der hausverwaltung in der hand hast ;)
  • was hier jetzt keine anleitung oder empfehlung sein soll!

Den Arbeitgeber geht die Mieterselbstauskunft nichts an (Datenschutz), er muss sie auch nicht unterschreiben.

Der Mieter muss zum Nachweis seiner Solvenz (Zahlungsfähigkeit) nachweisen, dass er ein ausreichendes Einkommen hat. Das mit Lohnnachweisen des Arbeitgebers.

In einem bestehenden Mietverhältnis steht dem Vermieter keine Mitteilung über sich geänderte Einkommensverhältnisse zu.

Ein Wechsel des Arbeitgebers ist doch kein Grund zur Kündigung. Den Vermieter interessiert auch weniger dein AG, als dein unbefristeter Arbeitsvertrag. Und der besteht ja zur Zeit. Ob du nun den AG während des Mietverhältnisses in 5 oder 10 Monaten oder 5 Jahren welchselst, geht den Vermieter nichts an. Hauptsache ist immer, dass du die vereinbarte Miete pünktlilch und vollständig zahlst.

Dein Vermieter wird es nicht mal mitkriegen, wenn du den Arbeitgeber wechselst.