Arbeitgeber behält Überstunden bis Ende Ausbildung ein?
Bei uns im Betrieb wird es so geregelt, dass die Azubis mit ihren Überstunden nichts machen können bis kurz vor ihrer Gesellenprüfung, wo die Überstunden dann als Urlaub zum Lernen benutzt werden. Das heißt wir können weder die Stunden ausbezahlen lassen noch Freizeit dafür nehmen. Meine Frage: Ist das so rechtens? Darf der Arbeitgeber meine Überstunden 3 Jahre lang zurückhalten?
6 Antworten
Darf der Arbeitgeber meine Überstunden 3 Jahre lang zurückhalten?
Schlicht und einfach: Nein!
Der Ausgleich von Überstunden (genau genommen: zusätzlicher Ausbildungszeit) hat mit der normalen monatlichen Auszahlung der Ausbildungsvergütung zu erfolgen. Das ergibt sich aus dem Berufsbildungsgesetz BBiG § 17 "Vergütungsanspruch und Mindestvergütung" Abs. 7:
Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch die Gewährung entsprechender Freizeit auszugleichen.
Hier steht zwar nichts vom Zeitpunkt dieser Vergütung, der ergibt sich aber aus BBiG § 18 "Bemessung und Fälligkeit der Vergütung" Abs. 2:
Ausbildende haben die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats [Anmerk.: Hervorhebung. durch mich] zu zahlen.
Dazu heißt es in einem Arbeitsrechtskommentar:
Die Zahlung hat mit der "normalen" Ausbildungsvergütung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu erfolgen, in dem die zusätzliche Ausbildungszeit erbracht worden ist [Anmerk.: Hervorhebung durch mich]. Ist das ausnahmsweise nicht möglich, weil die zusätzliche Ausbildungszeit erst am letzten Arbeitstag des Monats erbracht worden ist, hat die Zahlung im darauf folgenden Kalendermonat zu erfolgen.
(Peter Wedde [Hrsg.]: Arbeitsrecht - Kompaktkommentar zum Individualarbeitsrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen, 2., überarbeitete Auflage 2010, Bund-Verlag GmbH, Frankfurt am Main, Seite 413, Rd-Nr 12 zu BBiG § 17 Vergütungsanspruch)
Entsprechendes gilt genau so auch dann, wenn der Ausgleich in Freizeit gewährt werden soll:
Anstelle der besonderen Vergütung kann der Ausgleich auch durch entsprechende Freizeitgewährung erfolgen. [...] Wegen der Fälligkeit der Vergütung im Laufenden Kalendermonat (vgl. § 18 Abs. 2 BBiG) muss diese Frist auch für die Freizeitgewährung gelten. Das heißt, dass der Freizeitausgleich grundsätzlich in dem Monat erfolgen muss, in dem auch die zusätzliche Ausbildungszeit erbracht worden ist [Anmerk.: Hervorhebung durch mich].
(Wedde, a.a.O., Rd-Nr 13)
So weit der rechtliche Aspekt Deiner Frage. Ob Du Dich damit aber gegen Deinen Arbeitgeber/Ausbilder durchsetzen kannst oder willst, kann ich nicht beurteilen - "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge.
Zur Frage der Zulässigkeit von Überstunden brauche ich hier nicht weiter einzugehen, da sie insoweit zulässig sind, als sie nicht vermieden werden können. Da Du erwähnst, dass sie in Zusammenhang mit Montagefahrten anfallen, sind sie wohl eben nicht zu vermeiden.
Gerne geschehen - und viel Glück🍀!
Laut Ausbildungsverordnung sollten überhaupt keine Überstunden anfallen. Geplante Überstunden sind nicht erlaubt. Zufällige Überstunden sind innerhalb eines Monats abzubauen.
Azubis dürfen nach der aktuellen Rechtslage kein Überstunden machen, klar, dass dein Arbeitgeber sie auf diese Weise verbergen möchte. auf der Abrechnung sind sie eine Gefahr für sein illegales Tun.
Dein Arbeitgeber darf dein Überstundengehalt nicht einbehalten, das wäre Diebstahl, er darf bei dir überhaupt keine Überstunden anordnen.
Bei uns werden Überstunden gesammelt wenn man mit auf Montage fährt, da die Fahrzeit halt mit eingerechnet wird. Unsere Überstunden werden aber auch alle durch den Betrieb gesammelt (elektrische Stempeluhr). Ein Kollege von mir hat z.B. schon 168 Überstunden obwohl er erst seit August 2019 im Betrieb arbeitet.
Dein Arbeitgeber darf dich im Grunde überhaupt nicht auf Montage schicken. Und wenn, muss er dir auch die entsprechenden Zulagen auszahlen. Wenn es zu dem Verfahren im Betrieb eine Betriebsvereinbarung gibt, ist sie unzulässig und sollte von einem Gewerkschaftsanwalt überprüft werden.
Dein Arbeitgeber darf dich im Grunde überhaupt nicht auf Montage schicken.
Wie kommst Du denn darauf?
das wäre Diebstahl
"Diebstahl" ist hier - sorry! - völliger Unsinn!
Du als Azubi darfst soweit ich weiß nicht einmal Überstunden leisten.
Bei uns werden Überstunden gesammelt wenn man mit auf Montage fährt, da die Fahrzeit halt mit eingerechnet wird.
Okay...
Also prinzipiell fände ich dieses Angebot was dein Chef da schafft sogar nicht übel. Denn das schafft dir echt Freiräume zur Prüfungsvorbereitung. Eigentlich ein sehr fairer Zug von deinem Chef.
Ob es unterm Strich so legal ist, ist wie gesagt fraglich da du eigentlich keine oder nur sehr begrenzt Überstunden haben darfst
ich glaube nicht
steht das im arbeitsvertrag?
Danke, werde ich mit deiner Antwort als Hilfe mal ansprechen. Auch danke, dass du dir so viel Mühe gemacht hast.