Arbeitgeber behält Trinkgeld ein um dies aufzuteilen, gibt es aber nicht an die Mitarbeiter, für die es bestimmt ist, weiter?

9 Antworten

Arbeitnehmer dürfen das Geld, das sie als Ausdruck der Zufriedenheit mit ihrer Leistung von Gästen in die Hand gedrückt bekommen, behalten. Es ist nicht rechtens, dass der Vorgesetzte von Ihnen verlangt, den Betrag auszuhändigen. Sie selbst dürfen über diesen frei verfügen, da davon ausgegangen wird, dass der Gast seine Zufriedenheit maßgeblich von der Bedienung abhängig macht.

Arbeite auch in der Gastronomie

Jede Schicht darf Trinkgeld behalten, wir teilen es unter denen auf die in der Schicht gearbeitet haben. Unser Chef nimmt auch Trinkgeld aber nur dann wenn er auch mit gearbeitet hat. Er nimmt immer extra weniger damit wir mehr haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das wäre die beste Lösung, allerdings ist es in diesem Fall so, dass der Arbeitgeber einen festen Satz von 2% auf den Umsatz aufrechnet und mit Abrechnung der Tagesumsätze einsammelt und dies NICHT weitergibt an die Küchen- und Barmitarbeiter.

@emmamimimi

Wow das aber unverschämt, da kann ich ja froh sein das mein Chef so nicht ist.

Schon mal versucht es anzusprechen also nicht du alleine sondern wenn ihr Teamsitzung habt. Somit bescheisst der euch ja nach Strich und Faden

@emmamimimi

Das bewegt sich m.M.n. auch in der Nähe einer Strafbarkeit.

@kevin1905

Genau das ist meine Frage. ;)

in unserem Gastronomiebetrieb wird nach Dienstschluss der Bargeldbestand mit dem Kassenstand abgeglichen, der Überschuss darf von den ServicemitarbeiterInnen als Trinkgeld einbehalten werden und wird von uns auch nicht kontrolliert (Trinkgeld ist in der Gastronomie übrigens steuerfrei).

Das ist den Küchenmitarbeiterinnen gegenüber nicht fair, da wir 2/3 unseres Umsatzes mit Speisen einnehmen, aber leider so eingeführt und im Nachhinein nicht mehr zu ändern.

Meine Partnerin als Eigentümerin und Küchenchefin und ich als administrativer Chef an ihrer Seite bekommen leider kein Trinkgeld, obwohl wir keinen Gewinn erwirtschaften und daher aus dem Betrieb kein Einkommen beziehen. Unsere Kellnerinnen mit Inkasso sind die Bestverdiener in unserem Haus.

Wenn Du gegen Deinen Restaurantleiter antrittst, wirst Du sicher nicht gewinnen können. Wenn Du mit den herrschenden Gepflogenheiten nicht leben kannst oder willst, ist es gescheiter, wenn Du Dir gleich einen anderen Job suchst.

Du verstehst das falsch. Durchaus bin ich mir im klaren, dass alle Mitarbeiter eines Gastronomiebetriebs beteiligt werden sollen am Trinkgeld.

Nur wenn Küche, Bar und Service gut zusammenarbeitet, gibt es zufriedene Gäste, die Trinkgeld geben. Jeder soll beteiligt werden.

Wieso soll eine Servicekraft jedoch Trinkgeld abgeben, wenn der Chef anstatt es an die Küche und Bar weiterzugeben, einbehält für sich selbst oder für sonstige Aufwendungen.

Trinkgeld ist für die Mitarbeiter da und ist kein steuerfreies Zusatzeinkommen für den Besitzer.

@emmamimimi

Und was bitte hätte ich falsch verstanden?

Wenn Du gegen den Besitzer antrittst, ziehst Du automatisch den kürzeren. Daher bringt es nichts, sich darüber zu ärgern oder gar zu beschweren. Wenn es Dir nicht passt (wofür Du mein Verständnis hättest) und Du damit nicht leben kannst oder willst, dann bleibt Dir nichts anderes übrig, als Dir einen anderen Arbeitsplatz zu suchen. In unserer Region herrscht eklatanter Mangel an qualifiziertem Gastgewerbepersonal, es sollte also nicht schwer sein, was anderes zu finden.

@emmamimimi

Wer kassiert denn das Trinkgeld vom Gast? Die Servicekraft oder der Chef?

@Herb3472

Die Servicekraft

@emmamimimi

Dann steckt sie wohl das meiste ein und gibt nur einen Bruchteil an den Chef weiter.

@Herb3472

Die Servicekraft kassiert und gibt bei Abrechnung der Umsätze einen Teil ihres Trinkgelds - als Berechnungsschlüssel dienst der Umsatz - sprich zusätzlich 2% mit dem Umsatz ab, damit der Chef es unter Bar- und Küchenmitarbeiter aufteilt. Jedoch behält der Chef fast das gesamte Geld für sich anstatt es an die Bar- und Küchenmitarbeiter auszuzahlen. Und das ist nicht korrekt.

@emmamimimi

Das sehe ich auch so, dass das nicht korrekt ist. Nur gibt es dafür weder eine gesetzliche Regelung noch eine Verordnung, und wenn Du Deinen Chef deswegen auf die Zehen steigst, stelle ich mir Dein weiteres Leben in diesem Betrieb nicht sehr lustig vor.

Der Arbeitgeber macht sich strafbar, weil das Trinkgeld nicht für seine Hände bestimmt ist.

Arbeitgeber üben keine Verfügungsgewalt über Trinkgelder aus.

Erhält ein Unternehmer ein Trinkgeld ist dies ein Umsatz.

Geld, welches der Gast dem Angestellten freiwillig und ohne Rechtspflicht, über seine eigentliche Bezahlung hinaus gibt, fällt, wie gesagt, nicht unter die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers.

Die Mitarbeiter können unter sich ausmachen die Trinkgelder zu teilen, damit z.B. auch Leute in der Küche davon profitieren aber der Chef hat damit nichts zu tun.

Woher ich das weiß:Recherche