Kann der Arbeitgeber anzeigt werden wegen fehlender Sicherheitsunterweisung?
hallo,
ein kollege hatte letzte woche montag einen arbeitsunfall gehabt (hebetraume (ihm ist es in den rücken gefahren)) und er war die ganze woche krankgeschrieben. jetzt hat er mir heute gesagt das seine letzte sicherheitsunterweisung im dez. 2014 stattgefunden hat und er auch schon zwei mal deshalb bei vorgesetzten angesprochen, sich bisher aber keiner gerührt hat.
gibt es die möglichkeit soetwas bei der BG zu melden das die den chef "abmahnen" oder sogar anzeigen bzw hab ich die möglichkeit so etwas anonym anzuzeigen? habe mal gehört das bei sowas biszu 10'000€ strafe drohen wenn der arbeitgeber versäumt zu unterweisen.
btw.: polizei war nicht da um den unfall aufzunehmen, kollege ist selbst zum krankenhaus gefahren mit seinem privatfahrzeug.
3 Antworten
Bei einem Arbeitsunfall zahlt sowieso die BG. Diese prüft im Zweifelsfall auch, ob die Sicherheitsunterweisungen stattgefunden haben.
Du kannst aber Deinen Arbeitgeber schriftlich (wegen Beweisbarkeit) darauf hinweisen, daß die Unterweisung nicht stattgefunden hat.
Als Arbeitnehmer hast Du sogar das Recht, Deinen Arbeitgeber abzumahnen. Vermutlich willst Du aber weiterhin dort arbeiten - deswegen würde ich diesen Weg nicht empfehlen.
Falls ein Betriebsrat vorhanden ist unbedingt über das Ereignis informieren.
Ansonsten könnte man über eine anonyme Anzeige nachdenken.
danke für schnelle antwort!
wo und wie macht man eine anonyme anzeige?
bei der Polizei per Telefon (nicht über 110) die andere Nummer weiß ich nicht aber sie lässt sich im Internet bestimmt finden.
Hallo Arias,
Naja so einfach ist das nicht.
Ein Hexenschuss oder irgendwelche Erkrankungen, die ohne äußere Ursache nur zufällig am Arbeitsplatz passieren sind keine Arbeitsunfälle. Das heißt, dass die BG hier nichts anderes tut, als den Arbeitsunfall abzulehnen.
Klar kann die BG, wenn Sie davon Kenntnis erhält, ein Bußgeld verhängen, wenn Unfallverhütungsvorschriften missachtet werden. Allerdings sehen die BG'en die Bußgeldverhängung nur als äußerstes Mittel. Die werden davon nur Gebrauch machen, falls alle anderen Mittel versagen und selbst dann muss die BG den Rahmen nicht voll ausschöpfen. Die 10.000 € sind nur die Höchstsumme.
Ich finde es im Übrigen etwas befremdlich, wenn ein Arbeitnehmer sich informiert, wie er seinem Arbeitgeber am besten eine reindrücken kann. Anonym melden und so. Edward Snowden, bist Du es? Was zum Teufel geht dich das an?
Grundsätzlich musst Du bei so etwas damit rechnen, dass die BG zumindest den Präventionsdienst bei deinem Arbeitgeber vorbei schickt. Dieser kann den Arbeitgeber problemlos davon unterrichten, dass eine anonyme Quelle über Missstände informiert hat. Wer, außer einem Mitarbeiter könnte wohl wissen, wann die letzte Unterweisung war? Als Arbeitgeber wäre ich danach sehr interessiert daran, das Leck zu finden und diesen "Mitarbeiter" los werden zu wollen. Nur so ein Gedanke.
Viele Grüße
Lumbago