Arbeitgeber ändert Lohnsteuerklasse von 1 auf 6 - Rückgängig machen

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

(auf meinen Namen, da er noch minderjährig ist)

Wie kommt man nur auf so einen Blödsinn?

Eine der beiden Beschäftigungen muss steuerlich als Hauptbeschäftigung und eine als Nebenbeschäftigung geführt werden - MUSS!

Mit einiger Unsicherheit behaupte ich, dass normalerweise die Bescchäftigung mit dem höheren regelmäßigem Arbeitsentgelt automatisch als Hauptbeschäftigung behandelt wird.

Hier ist es wohl anders gelaufen, ist aber dann dir oder deinem Bruder zuzuschreiben, Einer von euch beiden hat beim Prospektverteilerarbeitgeber im entscheidenden Moment die falsche Angabe gemacht, oder:

Dass das zwei Jahre lang gut ging und jetzt nicht mehr, hat wohl mit der Einführung des ELSTAM zu tun. Beide Arbeitgeber haben elektronisch abgefragt, unter welcher Steuerklasse sie dich abrechnen sollen. Der Prospektverteiler war anscheinend der erste und hat dann wohl auch mitgeteilt bekommen, dass du unter Steuerklasse I abgerechnet werden sollst. Als dann dein "Haupt"arbeitgeber angefragt hat, war beim Finanzamtsrechner schon das Flag für eine Hauptbeschäftigung gesetzt, womit dann folgerichtig deinem Arbeitgeber als Besteuerungsmerkmal Steuerklasse VI mitgeteilt wurde.

Nach dieser MUSS dich dein Arbeitgeber abrechnen. Ändern kann dein Arbeitgeber nichts daran.

Was du tun kannst: Steuerklärung für 2013 machen. Alle zuviel gezahlten Steuern bekommst du wieder.

ABER: Unter steuerlicher Betrachtung hattest du bisher zwei Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit und beide wurden unter Steuerklasse I abgerechnet. Sollte es dadurch zu einer Verkürzung des Steueraufkommens gekommen sein, ist das mindestens leichtfertige Verkürzung des Steueraufkommens; bzw. weil dein Bruder ja nicht versehentlich sondern bewusst und vorsätzlich auf deinen Namen angemeldet wurde, geht das meiner Meinung nach schon in Richtung Steuerhinterziehung.

Mein Rat: Geh zum Steuerberater. Ggf. rät der dir, dich selbst anzuzeigen und die Steuererklärungen für die falsch besteuerten Jahre schleunigst nachzureichen bzw. bereits abgegebene zu berichtigen.

Und dann lässt du die Sache mit deinem Bruder in der Prospektverteilungsfirma berichtigen.

Und mach in Zukunft nicht so'n Quatsch mehr.

Danke für die ausführliche Antwort :)

Wer für wen verteilt sei erstmal dahingestellt, hab es um es kurz zu fassen in dem einen Satz "auf meinen Namen, da er noch minderjährig ist" ausgedrückt... blöde Formulierung gewählt - Ist ja nicht maßgeblich für meine Frage!

Zu dem ELSTAM - Verfahren hab ich schon einiges gehört und meine Vermutung ging auch in die Richtung.

Ich denke ich werde dann einfach bei XY kündigen bzw. auf meinen Bruder überschreiben und dann müsste mein Hauptarbeitgeber ja automatisch auf SK 1 wechseln, oder?

@Naiki

Theoretisch ja. Aber Stromberg sagte schon: Der Teufel ist ein Eichhorn.

XY soll dir Bescheid geben, sobald die ihre Elstam-Meldung rausgeschickt haben, in der dein Austritt mit drin ist; und deinen "Haupt"arbeitgeber bittest du dann nett, mal einen Elstam-Probeabruf zu machen, ob die Änderung tatsächlich durchgeführt wurde (nicht erst bis zur Abrechnung warten).

Und falls da immer noch was krumm ist, Finanzamt anrufen.

Du hast seit 2 Jahren durch die Übernahme der Abrechnungen Deines Bruders auf Deinen Namen (das Finanzamt kann das nciht wissen), für das Finanzamt Steuerverkürzung (Steuerhinterziehung) begangen.

Die Beschäftigung Deines Bruders hätte über Steuerklasse 6, oder besser als 400,-/450,- Euro Job abgerechnet werden müssen, soweit diese Grenze nicht überschritten wurde.

DU Mußt im Prinzip nur eines machen, den Job Deines Bruders zur Nebenbeschäftigung auf St-Kl. VI bringen udn Deine Hauptbeschäftigung auf die St-Kl. I

Ja das weiß ich, nur WIE mache ich das? Beim Finanzamt hat die Dame gesagt, dass sie das nicht könne und bei Firma XY habe ich angerufen, dann wurde mein Hauptarbeitgeber eingetragen, mehr konnte er auch nicht machen. Und mein jetziger Hauptarbeitgeber meint er hätte auch kein Recht dazu... wie ich diese "Politik" manchmal hasse -.-

klar ist die firma berechtigt, die steuerklasse nochmal zu ändern, einmal hat sie es ja schon gemacht. frage mal, wie sie überhaupt an die info vom angeblichen hauptberuf gekommen sind. prospekte verteilen kann wohl eher nicht hauptberuf sein, allein von stundenumfang her. die info muss man klar stellen, woher sie auch kommt.

von der krankenkasse gibt es fragebögen, um zu prüfen, ob versicherungspflicht vorliegt. das wäre vielleicht eine möglichkeit, auf einem umweg die steuerklasse wiederherzustellen. denn dort wird erhoben, wie viel stunden und mit welchem geld man in den jobs arbeitet. dabei sollte es sich zeigen, dass dein hauptberuf viel zeitaufwändiger ist und du damit deinen lebensunterhalt bestreitest.

und dann solltest du das prospekte verteilen kündigen. das ist schlichtweg betrug und wenn dein bruder nicht alt genug zum arbeiten ist, ist es eben so. die gesetze gibt es nicht ohne grund.

frage mal, wie sie überhaupt an die info vom angeblichen hauptberuf gekommen sind.

Ich spekulier mal, dass im November das ELSTAM-Verfahren beim Arbeitgeber eingeführt wurde.

@Kleinalrik

dann steht in der datenbank offentsichtlich eine falsche information z.b. steuerklasse 1 für den prospektverteiler, was über den AG prospektverteiler geändert werden kann.