Arbeiten trotz Sozialhilfe?
Guten Abend. Ich hätte da ein paar Fragen.
Meine Mutter ist Alleinerziehende und Studentin. Ich habe einen Bruder der 15 Jahre alt ist. Ich selber bin 17 Jahre alt und werde in 4 Monaten 18. Da meine Mutter derzeitig nicht arbeitet, da sie studiert und wir deshalb Sozialhilfe bekommen, wollte ich fragen ob ich denn ein Job auf 400€ Basis machen könnte. Meine Mutter meinte, dass es nicht ginge, da es dann von der Sozialhilfe abgezogen wird und ich dann im nachhinein von dem Geld nur ca. 100€ behalten könnte.. Stimmt das? Und kann ich ab 18 Jahren arbeiten ohne dass es abgezogen wird? Oder wird es erst bei beginn meiner Ausbildung nicht mehr abgezogen?
Danke schon mal im voraus.
4 Antworten
Solange ihr eine Bedarfsagemeinschaft bildet, wird ein Teil von der Sozialhilfe abgezogen, auch bei einem 400,- Job. Ob du 17 oder 18 bist, is da egal. Allerdings sind es mehr als 100,- die dir bleiben. . Bei einem Verdienst von 400,- gehören dir 100,- (Freibetrag) Von den übrigen 300,- bleiben dir 20%, also 60,- Somit habt ihr (du) 160,- mehr zur Verfügung.
Ich würde es machen. 160,- haben oder nicht...
Ja. Das selbe Prinzip. Gehen wir von 600,- Netto aus, wieder 100,- FReibetrag und von den Restlichen 500,- wieder 20% ( 100.-) Somit bleiben dir dann 200.- Weil du ja mehr verdienst. Solange du mit deiner Mom eine Bedarfsgemeinschaft bildest ist das so.
Weißt du, ich finde schon das es sich lohnt. Du hast 160,- für dich.
Da hast du schon recht.. Ich werd mal mit meiner Mutter darüber sprechen. Aber sie meinte eh dass ich ihr dann auch noch min die hälfte abgeben muss. Dann hätte ich für drei-vier Mal die Woche arbeiten höchstens 80€ .. Naja aber immerhin besser als nichts..
Deine MUtter hat recht.
Bei ALG-II-Bezug wird jegliches Einkommen bis auf gewisse Freibeträe angerechnet, solange Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid. Das Alter spielt da keine Rolle.
"Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 101 EURO brutto bis 1.000 EURO brutto monatlich ist 20% anrechnungsfrei."
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-4-iv-alg-ii-freibetrag-einkommen.html
Wird wohl 2014 auch noch so sein. Ich hab jedenfalls noch nichts anderes gehört.
Okay, schade. Aber danke für die schnelle Antwort.
Meine Mutter meinte, dass es nicht ginge, da es dann von der Sozialhilfe abgezogen wird<
Natürlich kannst du ,bei entsprechenden Abzügen,einer Beschäftigung nachgehen. Ich halte es sogar für zweckmäßig,denn was willst du sonst machen,außer zuhause rumzuhängen und dich an die Unterstützung durch Staat zu gewöhnen.
Es ist ja nicht so als würde ich zu Hause rumsitzen. Wäre von Vorteil sich erst mal die Frage unvoreingenommen durchzulesen und bei Unklarheiten nicht gleich zu urteilen. Ich werde dann neben der Schule noch Nebenjob-mäßig arbeiten.
Deine Mutter hat teilweise Recht, denn zwar dürftest Du schon arbeiten, aber es würde der grössere Teil Deines Einkommens auf Hartz4 angerechnet werden wegen der Bedarfsgemeinschaft.
Wenn man bedenkt, dass ich genauso viel arbeiten muss, wie die, die 450€ verdienen weiß ich nicht wirklich ob sich das dann lohnt.. Meint jedenfalls meine Mutter.. Hab aber auch schon öfter darüber nachgedacht.. Und wie sieht es dann aus wenn ich Ausbildungsgeld bekomme? Wird davon auch was abgezogen?